Betriebsrat - Was ist das, Definition und Konzept

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Betriebsrat - Was ist das, Definition und Konzept
Betriebsrat - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Ein Betriebsrat ist ein kollektives Vertretungsorgan, das versucht, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen zu vertreten. Diese besteht aus einer Gruppe von Arbeitnehmern, die von der Gruppe der Arbeitnehmer gewählt wurden.

Ein Betriebsrat ist ein Vertretungsorgan innerhalb eines Unternehmens. Dieser ist zuständig für die Vertretung der Arbeitnehmer des Unternehmens gegenüber dem Unternehmen und seiner Geschäftsführung. Der Betriebsrat besteht aus einer Reihe von Arbeitnehmern, die von allen Arbeitnehmern des Unternehmens selbst gewählt und ernannt wurden.

Die Zahl der Arbeitnehmer, die den Ausschuss bilden, ist proportional zur Zahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen hat.

Funktionen des Betriebsrats

Die Hauptfunktion eines Betriebsrats besteht darin, alle Arbeitnehmer desselben zu vertreten sowie ihre Rechte und Interessen gegenüber dem Unternehmen zu verteidigen.

Innerhalb der Funktionen, die der Betriebsrat hat, können wir jedoch weitere Aufgaben finden, die diesem Vertretungsorgan entsprechen.

Unter diesen Funktionen, die dieser Ausschuss erfüllen muss, können wir folgende hervorheben:

  • Informieren Sie sich über alles, was mit dem Unternehmen zu tun hat, sowie über die Branche, in der das Unternehmen tätig ist.
  • Informieren Sie sich über alles rund um das Unternehmen in Bezug auf Buchhaltung, Jahresabschluss, sowie Personalstatistik, etc …
  • Der Betriebsrat muss als beratendes Gremium alle Maßnahmen des Unternehmens, die die Arbeitnehmer betreffen, unterordnen.
  • Erstellen Sie Berichte über den Status der Arbeitnehmer sowie über alles, was mit den Arbeitnehmern des Unternehmens zu tun hat.
  • Führen Sie Kollektivverhandlungen mit dem Unternehmen selbst ein, immer zum Schutz der Arbeitnehmer sowie des Unternehmens selbst.
  • Überwachung der Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen sowohl durch das Unternehmen als auch durch die Arbeitnehmer selbst.

Diese Aufgaben entsprechen dem Ausschuss, wobei die Funktionen des Ausschusses je nach Unternehmen erweitert oder eingeschränkt werden können.

Ziele des Betriebsrats

Zu den Zielen eines Betriebsrats gehört die Vertretung der Arbeitnehmer, die ihre Dienste im Unternehmen erbringen. Das Hauptziel des Betriebsrats besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass sich die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen und sich unter arbeitsrechtlichen Bedingungen befinden.

In diesem Sinne könnten wir die Ziele des Ausschusses hervorheben:

  • Dass das Unternehmen die Vereinbarungen und das Arbeitsrecht einhält.
  • Dass sich die Mitarbeiter in einer angenehmen Arbeitssituation befinden.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Situationen, in denen Verbesserungspotenzial besteht.
  • Dass das Unternehmen die Rahmenbedingungen schafft, damit die Mitarbeiter optimale Leistungen erbringen können.
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeiter mit der erforderlichen Leistung arbeiten.

Dies sind unter anderem einige der Ziele, die jeder Betriebsrat hat. In diesem Sinne besteht das vorrangige Ziel darin, dass Arbeitnehmer zu günstigen Bedingungen beschäftigt werden, sowie dass das Unternehmen seine Tätigkeit aufrechterhält und damit Arbeitsplätze erhält.

Wie viele Mitarbeiter bilden einen Betriebsrat?

Der Betriebsrat unterliegt in Europa gemeinschaftlichen Regelungen, die Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichten, einen Betriebsrat im Unternehmen zu haben.

Angesichts der geringen Unternehmensgröße in Ländern wie Spanien haben sich viele Länder jedoch dafür entschieden, ihre eigenen Gesetze zu Betriebsräten auszuarbeiten.

So legt die spanische Gesetzgebung folgende Anforderungen an Ausschüsse in Unternehmen fest:

  • Von 50 auf 100 Mitarbeiter: 5 Mitglieder im Ausschuss.
  • Von 101 auf 250 Mitarbeiter: 9 Mitglieder im Ausschuss.
  • Von 251 auf 500 Mitarbeiter: 13 Mitglieder im Ausschuss.
  • Von 501 auf 750 Mitarbeiter: 17 Mitglieder im Ausschuss.
  • Von 751 auf 1.000 Mitarbeiter: 21 Mitglieder im Ausschuss.
  • 1.001 oder mehr: 21 Mitarbeiter im Ausschuss. Darüber hinaus werden dem Ausschuss für jeweils 1.000 zusätzliche Mitarbeiter 2 weitere Mitglieder hinzugefügt, wobei die Höchstgrenze auf 75 Mitglieder begrenzt ist.

Die Amtszeit im Ausschuss beträgt 4 Jahre. Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass der Arbeitnehmer über 18 Jahre alt ist und mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist.