Freundliches Übernahmeangebot - Was ist das, Definition und Konzept

Ein freundliches Übernahmeangebot ist ein Übernahmeangebot, bei dem ein Unternehmen oder Unternehmen, die als Bieter bezeichnet werden, beabsichtigt, die Mehrheit des Kapitals eines zweiten Unternehmens zu erwerben. All dies mit der gemeinsamen Zustimmung der letzteren.

Anders als bei einem feindlichen Übernahmeangebot stimmen bei einem freundlichen Übernahmeangebot die Aktionäre und die Verwaltungsräte der an diesen Operationen beteiligten Unternehmen sowohl beim Erwerb von Aktien einer Gesellschaft als auch bei der Erlangung der Stimmrechtsmehrheit überein. Daher die politische Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen, und das alles mit Zustimmung der Aktionäre. Dies liegt daran, dass diese Prozesse in Unternehmen durchgeführt werden, die an amtlichen Märkten (Börsen) notiert sind.

Merkmale eines freundlichen Übernahmeangebots

Es sind die Aktionäre der zu erwerbenden Gesellschaft, die entscheiden, ob sie dem abgegebenen Angebot zustimmen oder nicht. Wenn der Verwaltungsrat oder die Mehrheitsaktionäre zustimmen, wird es jedoch ein freundliches Übernahmeangebot genannt. Wenn dagegen ein Unternehmen überraschend oder ohne die anfängliche Kommunikation und Vereinbarung mit den Aktionären gegründet wird, spricht man von einem feindlichen Übernahmeangebot.

Freundliche Übernahmeangebote entstehen, wenn mehrere Unternehmen die Notwendigkeit sehen, sich nach Strategie, Wachstum oder Verbundenheit zu einer noch größeren Gruppe zusammenzuschließen. Auf diese Weise steigern Sie den Wert der Aktien für ihre Eigentümer und lassen sie erkennen, dass dies die beste Option ist.

Bei einem freundlichen Übernahmeangebot muss die anbietende Gesellschaft bereits über eine gewisse Beteiligung am Kapital der börsennotierten Gesellschaft verfügen. In diesem Sinne mindestens 3%. Im Gegenzug können Sie nach und nach das Kapital des anderen Unternehmens (5 %) erwerben. All dies, bis die Mehrheit des Kapitals erreicht ist, die das Stimmrecht verleiht. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein freundliches oder feindliches Übernahmeangebot abzugeben.

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