Lukrative Übertragung - Was es ist, Definition und Konzept

Ein lukrativer Transfer liegt vor, wenn ein Tausch oder eine Transaktion ohne Gegenleistung erfolgt. Das heißt, wenn ein Austausch stattfindet, ohne von einer der Parteien etwas zu erhalten.

Im Bereich des Zivil- und Handelsrechts gibt es die Zahlen der belastenden und lukrativen Übertragung. Bei der ersten handelt es sich um eine Gegenleistung bei der Transaktion oder dem Austausch eines Gutes, Rechts, Eigentums oder Vermögenswerts. Andererseits kommt es zu einer lukrativen Weitergabe in den Fällen, in denen eine Partei einer anderen etwas mit wirtschaftlichem Wert schenkt, ohne dafür nichts zurück zu erhalten. Es kann also mit einer Spende oder einem Geschenk verglichen werden.

Diese Arten von Transaktionen werden auch als „freie“ Transaktionen oder Börsen bezeichnet. Weil es de facto als Geschenk von einer Partei an die andere angesehen wird.

Lukrative Übertragungssituationen

Gewinnbringende Transaktionen sind im Zivilrecht mit der Übertragung von Vermögenswerten und Rechten verbunden. Aus diesem Grund wird in den meisten Ländern für diese Fälle eine Sondersteuer erhoben. Eine Steuer namens Schenkungs-, Erbschafts- und Vermächtnissteuer. Die lukrativen Übertragungen finden normalerweise unter solchen Umständen statt, in denen eine besondere Beziehung zwischen den Parteien besteht, wie z. B. familiäre Beziehungen oder eine starke Verbindung zwischen Menschen oder Organisationen.

Die Eigentümlichkeit dieser Rechtsfigur ermöglicht die "freie" Übertragung von Vermögenswerten zwischen natürlichen und juristischen Personen, solange eine der Parteien nichts gegen den Erhalt einer Ware oder eines Rechts abgibt, aber dennoch, wenn dies der Fall ist steuerpflichtig für den Fall, dass durch gespendete Güter zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

Zur besseren Kontrolle und um die Finanzen des Landes nicht zu verspotten, unterliegen diese Transaktionen in der Regel Steuern, die die Simulation belastender Transaktionen oder unregelmäßiger Zahlungen zwischen den Parteien verhindern.