Grundsatz der Entschädigungsfreiheit

Das Prinzip der Nichtkompensation ist ein Rechnungslegungsstandard, der besagt, dass Aktivkonten nicht mit Passiven oder Aufwandskonten mit Ertragskonten verrechnet werden können.

Das Prinzip der Entschädigungsfreiheit sagt uns, dass die Vermögens-, Verbindlichkeits-, Aufwands- oder Ertragskonten individuell sind. Das heißt, wenn wir eine Ausgabe haben, können wir ein Einkommenskonto nicht kürzen. Was getan werden sollte, ist, den Saldo eines Aufwandskontos zu erhöhen.

Wenn wir beispielsweise 1.000 US-Dollar Forderungen gegenüber Kunden haben (Aktivkonto) und wir ein Darlehen in Höhe von 1.000 US-Dollar (Passivkonto) schulden, können wir nicht ausschließlich berücksichtigen, dass das Aktivkonto null wert ist oder das Passivkonto null wert ist. Die beiden Konten müssen einzeln und unabhängig mit ihren entsprechenden Salden bilanziert werden.

Bedeutung des Grundsatzes der Entschädigungsfreiheit

Auch wenn das Endergebnis für Rechnungslegungszwecke dasselbe sein kann, ist die Anwendung dieses Grundsatzes darauf zurückzuführen, dass relevante Informationen verloren gehen können. Daher muss ein Unternehmen bei der Rechnungslegung alles berücksichtigen, was relevant ist.

Wenn wir beispielsweise Ausgaben verwenden, um die Höhe der Einnahmen zu reduzieren, hat es den Anschein, dass wir keine Ausgaben hatten, da sie nicht erfasst werden. Dies ist falsch und würde ein Bild liefern, das weit von der Realität entfernt ist.

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