Die Wahlprüfung ist das Auszählen oder Auszählen von Stimmen, das nach einem Wahlverfahren durchgeführt wird. Obwohl dieser Begriff auch verwendet werden kann, um sich auf die umfassende Analyse eines Themas zu beziehen.
Das heißt, die Kontrolle ist das Auszählen der Stimmen bei einer Wahl oder einem Referendum, das typisch für die Demokratie ist. Auf diese Weise erhält man beispielsweise ein Ergebnis über die gewählten Behörden für die nächsten fünf Jahre.
Ebenso ist die Prüfung auch die Zählung der Gewinnscheine einer Ziehung. Auf diese Weise wird beispielsweise bekannt gegeben, ob es bei einem Wettspiel einen Gewinner gibt.
Andererseits hat die Prüfung, wie bereits erwähnt, eine zweite Bedeutung, die sich auf die Analyse eines Themas bezieht. So kann es beispielsweise verwendet werden, um auf das Ermittlungsverfahren in einem Strafverfahren hinzuweisen.
Arten der Prüfung
Es gibt hauptsächlich zwei Arten der Kontrolle:
- Handbuch: Die Stimmen werden einzeln gezählt. Bei einem Wahlverfahren erfolgt dies in der Regel in jedem Wahllokal. So wird eine Karte oder ein Dokument ausgefüllt und an die Wahlbehörde geschickt. Diese Protokolle werden dann verarbeitet, um das endgültige Ergebnis der Wahl zu erhalten.
- Elektronisch: Die Abstimmung erfolgt über einen Computer, sodass für die Auszählung keine manuelle Arbeit erforderlich ist, sondern eine Software verarbeitet die von den Wählern eingegebenen Daten. Diese Art der Kontrolle ist aufgrund der damit verbundenen Kosten weltweit nicht weit verbreitet. Weiterhin wird in Frage gestellt, ob die Ergebnisse elektronisch manipuliert werden können.
Manuelle Prüfprozesse
Die manuelle Prüfung umfasst drei Schritte:
- Anzahl pro Tisch: Jede abgegebene Stimme wird kontrolliert, um ein Formular auszufüllen, das an die Wahlbehörde gesendet wird. Diese Arbeit obliegt in der Regel den Bürgerinnen und Bürgern, die den Vorsitz des jeweiligen Abstimmungstisches (normalerweise per Lotterie) ausgeübt haben. In dieser Phase gibt es die Beobachtung der Vertreter der politischen Parteien, die z.B. die Streichung einer Stimme beantragen können, weil sie diese für ungültig hält, was im zuständigen Gremium (z.B. einer besonderen Wahljury) beschlossen wird. .
- Vorläufige Zählung: Vorläufige Informationen werden verarbeitet, wobei die Daten von jedem Wahllokal gesendet werden. Dies ist jedoch nicht die endgültige Auszählung, da die Situation der angefochtenen Stimmen geklärt werden muss. Das heißt, diejenigen, deren Gültigkeit in Frage gestellt wird.
- Abschließende Prüfung: Sie wird nach Analyse jeder angefochtenen Stimme (oder Abstimmungsgruppe) bekannt gegeben. Auf diese Weise wird das Endergebnis des Prozesses erreicht.
Anzumerken ist, dass die Wahlteilnehmer die Ergebnisse aufgrund ihrer hohen Genauigkeit in der Regel erst nach Bekanntgabe der vorläufigen Auszählung erkennen. In einigen Fällen, wenn der Wettbewerb jedoch sehr kurz ist, muss die endgültige Prüfung abgewartet werden, um den Gewinner zu ermitteln. Außerdem ist dieses Ergebnis das offizielle und das rechtlich gültige.