Die gemeinsame Besteuerung ist eine Alternative bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung. Auf diese Weise wird das Einkommen aller Familienmitglieder addiert.
Vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung sollten Steuerpflichtige überlegen, ob sie sich für eine Einzel- oder eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden. Die Wahl des einen oder anderen Weges hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen jedes einzelnen Ehegatten ab. Die gemeinsame Erklärung basiert auf der Ansammlung des Einkommens der Familienangehörigen bei der Zahlung der persönlichen Einkommensteuer.
Wann ist eine gemeinsame Erklärung sinnvoll?
Um gemeinsam zahlen zu können, muss eine Familieneinheit gebildet werden. Die folgenden Annahmen gelten als Familieneinheit:
- Im Falle einer Heirat.
- Liegt eine rechtliche Trennung vor oder liegt keine Ehe vor, kann die gemeinsame Rückkehr beantragt werden, wenn die Kinder beim Vater oder der Mutter leben.
- Bei de facto Paaren kann nur eines der Mitglieder (Vater oder Mutter) mit den Kindern eine Familieneinheit bilden.
Voraussetzungen für die gemeinsame Besteuerung
Die Voraussetzungen der gemeinsamen Besteuerung sind:
- Die Option der gemeinsamen Besteuerung kann ein Jahr gewählt werden und ein anderes nicht. Die Wahl eines Jahres für die gemeinsame Erklärung bedeutet nicht, dass die Folgejahre gemeinsam besteuert werden müssen.
- Diese Option gilt für alle Mitglieder der Familieneinheit, so dass, wenn einer von ihnen eine Einzelerklärung einreicht, die anderen dies ebenfalls tun müssen.
- Die bei der Einzelbesteuerung festgelegten Beträge und Höchstmengen werden bei der gemeinsamen Besteuerung in gleicher Höhe angewendet.
- Es kann zu Vermögensverlusten und negativen allgemeinen Besteuerungsgrundlagen kommen, die in Vorjahren von Steuerpflichtigen, die der Familieneinheit angehören, in früheren Jahren, in denen sie einzeln besteuert wurden, getätigt wurden. Wurden diese nicht verrechnet, können sie bei der gemeinsamen Besteuerung verrechnet werden.
- Alle zum Familienverband gehörenden Personen haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Steuer.