Ein Lieferant ist eine natürliche oder juristische Person, der eine Zahlung für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen geschuldet wird, die in direktem Zusammenhang mit der von dieser Person ausgeübten Tätigkeit stehen. Im Gegenteil, beim Gläubiger handelt es sich bei diesen Käufen nicht um Waren und Dienstleistungen, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sondern beziehen sich auf andere Gründe oder wirtschaftliche Konzepte.
Obwohl die inhärenten Eigenschaften dieser beiden Zahlen ähnlich oder ähnlich sein können, stellen die grundlegendsten Kriterien der Rechnungslegung und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens eine Reihe von Unterschieden zwischen Lieferanten und Gläubigern je nach der von ihnen ausgeübten Tätigkeit fest.
Unterschiede zwischen Lieferant und Gläubiger
Auf diese Weise liefert oder erbringt der Lieferant, wie der Name schon sagt, die Dienstleistungen oder Waren, die in engem Zusammenhang mit der täglichen Tätigkeit des Unternehmens stehen oder für seine Herstellung und den späteren Verkauf erforderlich sind. Nach diesem Kriterium können als Lieferanten diejenigen angesehen werden, die Rohstoffe oder technologische Ressourcen für Produktionsprozesse oder anders ausgedrückt für den Verkauf des Endprodukts an den Kunden oder Verbraucher anbieten.
Andererseits wäre der Gläubiger dafür verantwortlich, das produzierende Unternehmen, auf das wir uns beziehen, mit anderen Arten von vielfältigeren Ressourcen zu versorgen, die dem normalen Betrieb des Unternehmens dienen. Im Allgemeinen sind die häufigsten Beispiele Strom-, Telefon- oder fließende Wasserdienste, Rechts- oder Beratungsassistenten und sogar Sicherheits- und Überwachungsunternehmen, die Einrichtungen schützen.
Beispiele für Anbieter und Gläubiger
Diesen grundsätzlichen Unterscheidungen folgend, könnten wir uns das Beispiel einer Gitarrenfabrik vorstellen, die andere Firmen als Lieferanten haben würde, die Holz für Instrumente, Saiten und verschiedene Komponenten wie Stimmgabeln oder Stimmgeräte liefern.
Alternativ hätten Sie Gläubiger wie den Stromversorger, der Sie mit Strom versorgt oder die Telefongesellschaft, die Ihren Anschluss bedient, um die üblichen Anforderungen zu erfüllen.