Europäische Investitionsbank (EIB)

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Europäische Investitionsbank (EIB)
Europäische Investitionsbank (EIB)
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Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist eine autonome Institution innerhalb der Europäischen Union und im Besitz ihrer Mitgliedsstaaten, die sich der Verbesserung der Lebensbedingungen und der wirtschaftlichen und finanziellen Situation insbesondere innerhalb der Union verschrieben hat.

Diese Institution wurde 1958 als Ergebnis der Römischen Verträge gegründet, um Investitionen zu finanzieren, die für das Wachstum und die Entwicklung der Europäischen Union günstig sind. Seine Organisation basiert auf mehreren strukturellen Räumen: dem Rat der Gouverneure, dem Verwaltungsrat, dem Direktorium und dem Prüfungsausschuss. Der Hauptsitz befindet sich derzeit in Luxenburg.

Welche Ziele verfolgt die EIB?

Ein Großteil des Investitionsvolumens, das die EIB entwickelt, findet in weniger entwickelten europäischen Gebieten statt. Auf diese Weise wird die Modernisierung unterschiedlicher Wirtschafts-, Infrastruktur- oder ökologischer Sektoren in diesen Ländern verfolgt. Im Rahmen der Arbeit der Europäischen Investitionsbank wird die Entwicklungszusammenarbeit jedoch auch außerhalb der EU gefördert, wobei fast 15 % der Gesamtinvestitionen für diese Aufgabe verwendet werden.

Die EIB strebt hauptsächlich den Zusammenhalt auf multinationaler Ebene an und fördert die Verbesserung der Bedingungen von KMU, nachhaltige Entwicklung und Innovation.

Die eigene Finanzierungsform der EIB besteht in Kapitalzeichnungen durch Partner (die oben genannten Mitgliedstaaten) oder durch Kapitalmärkte, aus denen sie die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Einnahmen erzielen.

Wie funktionieren EIB-Darlehen?

In der Regel vergibt diese Organisation langfristige Darlehen, die zu keinem Zeitpunkt 50 % der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts erreichen, an dem sie beteiligt sind. Mit anderen Worten, es geht nicht um Subventionen. Als gemeinnützige Institution sind die Zinsen, mit denen diese Kredite vergeben werden, jedoch in der Regel gering.

Andererseits können diese Kredite direkt, bei mehr als 25 Millionen Euro, oder indirekt bei kleineren Krediten und unter Mitwirkung von Finanzinstituten vergeben werden. Um für diese Finanzierung in Frage zu kommen, ist es erforderlich, dass das betreffende Projekt zu den von der EU gesetzten Zielen beiträgt, eine klare und nachweisbare wirtschaftliche Tragfähigkeit aufweist und keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt hat .