Schuldschein - Was es ist, Definition und Konzept

Ein Schuldschein ist ein Dokument, das verspricht, jemanden zu bezahlen. Diese Zusage beinhaltet die Bedingungen, die der Schuldner gegenüber der Gegenpartei (Gläubiger) verspricht, d. h. den festen Geldbetrag als Zahlung und die Frist dafür.

Der Schuldschein ist ein Kreditinstrument, das eine förmliche Verpflichtung begründet. Diese förmliche Verpflichtung weist auf drei Details hin. Der erste, wer zahlt wen. Die zweite, wie viel Geld. Und drittens, wenn die Zahlung erfolgen soll.

Das heißt, wenn wir alles oft sagen, werden wir sagen, dass der Schuldschein eine formelle Verpflichtung begründet, dass eine Person (Abonnent oder Unterzeichner) einer anderen (Begünstigten oder Inhaber) zu einem bestimmten Datum einen Geldbetrag zahlt.

Diese bei der Erstellung des Dokuments festgelegte Zahlung erfolgt in Währungen, deren Umrechnung gesetzlich zulässig ist. Das heißt, gesetzliche Zahlungsmittelmünzen. Logischerweise ist in unserem Land der Austausch von unterschriebenen Schuldscheinen mit dem Euro als Standardzahlungswährung am häufigsten.

Anforderungen an einen Schuldschein

Die rechtliche Regelung von Schuldscheinen obliegt dem Börsen- und Scheckgesetz, das eine Reihe von notwendigen Voraussetzungen für die Einstufung eines Dokuments als Schuldschein festlegt. Sie sind wie folgt:

  • Im Titel des Dokuments muss schriftlich vermerkt werden, dass es sich um einen Schuldschein handelt. Darüber hinaus muss es in der gleichen Sprache wie der Rest der Schrift abgefasst sein.
  • Die unbedingte Verpflichtung, die Zahlung in einem festen Betrag in Euro oder einer anderen gleichwertigen internationalen Währung zu leisten.
  • Das Ablaufdatum muss angegeben werden, d. h. das Ablaufdatum des Dokuments
  • Der Ort, an dem die Zahlung erfolgen soll
  • Angabe des Namens des Inhabers oder Empfängers des Schuldscheins, der eine natürliche oder juristische Person sein kann (Unternehmen oder Gesellschaften)
  • Datum und Ort der Unterzeichnung der Verpflichtung
  • Persönliche Unterschrift des zahlungswilligen Abonnenten.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auch Dokumente ohne eine dieser Voraussetzungen zugelassen werden. Dies ist der Fall bei Sichtwechseln, bei denen das Fälligkeitsdatum nicht angegeben ist, bei denen der Zahlungsort nicht erscheint und der Ursprungsort als derselbe gilt oder bei einem Dokument, in dem der Zahlungsort nicht angegeben ist. Problem. Im letzteren Fall gilt der Ort, der neben dem Namen des Unterzeichners steht, als Herkunftsort.

Übertragbarkeit eines Schuldscheins

Ein weiteres wichtiges Merkmal von Schuldscheindarlehen ist die Übertragbarkeit. Der Schuldschein ist ein Dokument, das von Hand zu Hand zirkulieren kann, ohne seine Gültigkeit zu verlieren. Das heißt, der Gläubiger oder die Person, die das Zahlungsgeld erhalten sollte, ist die Person, die den Schuldschein besitzt, unabhängig davon, ob sein Name als Zeichner auf dem Papier erscheint oder nicht.

Mit anderen Worten, wenn Mateo für Julián einen Schuldschein unterschreibt und dieser nach einiger Zeit das Dokument verwendet, um Rosa zu bezahlen, hat letzterer das Recht, das im Schuldschein festgelegte Geld endgültig einzuziehen, auch wenn dies nicht der Fall war ursprünglich an sie adressiert. .

Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Schuldscheinen sind zwei Arten von Schuldscheinen besonders hervorzuheben:

  • Ich bezahle für die Bestellung: Es ist eine, die durch Indossament übertragen werden kann. Siehe Schuldschein zur Bestellung
  • Ich werde bezahlen, um nicht zu bestellen: Es ist eine, die nur durch Überweisung von Guthaben übertragen werden kann. Siehe Schuldschein nicht zu bestellen

Um mehr zu erfahren, können Sie den Unterschied zwischen Schuldschein und Nicht-Auftrag sehen.

Unterschied zwischen Schuldschein und Wechsel

Eine Besonderheit von Schuldscheinen ist ihre Ähnlichkeit mit Wechseln. Bis zu dem Punkt, dass beide Dokumente eine ziemlich ähnliche rechtliche Regelung haben.

Während jedoch der Schuldschein vom Schuldner selbst ausgestellt wird, wird der Wechsel vom Zahlungsgläubiger ausgestellt. Das heißt, im Schuldschein ist es dieselbe Person, die das Dokument erstellt und ausstellt, während sie die Schuld beim Abschluss des Darlehens übernimmt.