Partner - Was ist das, Definition und Konzept

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Anonim

Als Wirtschaftspartner wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Verpflichtungen und Rechte an einem Unternehmen oder einer Organisation erworben hat.

Ein Partner ist ein Agent, eine Person oder eine Organisation, die sich einem anderen anschließt, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Die Partner bilden eine Partnerschaft, in der die Rechte und Pflichten jeder Partei festgelegt sind.

Partnereigenschaften

Partner erfüllen bestimmte wesentliche Eigenschaften, die wir im Folgenden überprüfen:

  • Sie schließen sich frei mit anderen zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
  • Die Partner bilden eine Partnerschaft, die die Strategie zur Erreichung des Ziels umsetzt.
  • Jeder Partner leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, sei es in Geld, Kapital, Arbeit, Wissen oder anderem.
  • Die Gesellschaft legt die Rechte und Pflichten jedes Partners fest.
  • Sie profitieren vom Gewinn der Gesellschaft.
  • Die Partner können sich an der gemeinsamen Partnerschaft beteiligen (alle tragen das gleiche bei) oder je nach Beitrag (der bei mehreren Partnern unterschiedlich sein kann)
  • Der Partner hat einen Anteil, der sich in Aktienbesitz, sozialen Anteilen oder Quoten widerspiegelt, basierend auf seinem Beitrag zum Unternehmen.
  • Sie können bei den Managemententscheidungen der Gesellschaft stimmberechtigt sein oder nicht.
  • Arbeiter, Käufer oder Produzenten können sich auch durch die Bildung von Genossenschaften zusammenschließen, deren Zweck es ist, auf die für sie günstigste Weise zu produzieren, zu kaufen oder zu verkaufen.

Arten von Partnern

Je nach Verantwortungsgrad in der Organisation gibt es hauptsächlich zwei Arten von Partnern:

  • Gesellschafter mit beschränkter Haftung: Die Gesellschafter haften nur für das Kapital, das sie in die Gesellschaft eingebracht haben. Für den Fall, dass die Gesellschaft nicht mehr profitabel ist und in Konkurs geht, sind die Gesellschafter nicht gezwungen, mehr als das Kapital einzubringen, das sie der Gesellschaft gegeben haben. Siehe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Unbeschränkt haftende Mitglieder: Die Gesellschafter sind verpflichtet, die Schulden der Gesellschaft nicht nur mit ihrer Einlage, sondern auch mit ihrem (gegenwärtigen und auch zukünftigen) Vermögen zu tragen.

Andere Definitionen von partner

Der Begriff der Mitgliedschaft gilt auch bei Vereinen, die keinen geschäftlichen Zweck verfolgen, z.B. Sportverein, Verein mit sozialen Zwecken etc. Auch in diesem Fall erwirbt der Partner Rechte und Pflichten.

Umgangssprachlich ist ein Partner jede Person, die uns bei einem bestimmten Ziel begleitet, ohne notwendigerweise einen Vertrag geschrieben oder die Rechte und Pflichten jeder Partei ausdrücklich genannt zu haben.