Ich bezahle, um zu bestellen - Was es ist, Definition und Konzept

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Ich bezahle, um zu bestellen - Was es ist, Definition und Konzept
Ich bezahle, um zu bestellen - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Ein Schuldschein ist ein Buchführungsdokument, mit dem sich eine natürliche oder juristische Person verpflichtet, jemandem innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Und dies ermöglicht darüber hinaus die Übertragung durch den Begünstigten an einen Dritten durch Indossament.

Die obige Definition von Schuldschein ist eine technische Definition. Die Realität ist jedoch, dass eine auf Bestellung gefertigte Notiz eine normale Notiz ist, die durch Indossament übertragen werden kann. Mit anderen Worten, der Begünstigte kann sein Inkassorecht einseitig auf einen Dritten übertragen.

Im Gegenteil, ein nicht auftragsbezogener Schuldschein kann nur durch Abtretung eines Akkreditivs übertragen werden. Siehe Schuldschein nicht zu bestellen

Bestätigung des Schuldscheins zur Bestellung

Das Konzept des Indossaments ist ein entscheidendes Konzept bei dieser Art von Schuldscheinen. Was genau bedeutet "Bestätigung"? Die Indossierung ist die legitime Fähigkeit des Begünstigten, sein Inkassorecht ohne dessen Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen. Mit anderen Worten, es ist nur der Wille des Endorser erforderlich:

  • Unterstützer: Er überträgt den Schuldschein. Das heißt, der ursprüngliche Begünstigte.
  • Endorsee: Es ist die Person, der das Inkassorecht übertragen wird. Das heißt, der neue Begünstigte.
  • Unterzeichner: Person, die den Schuldschein ausstellt und sich damit verpflichtet, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Mit anderen Worten, derjenige, der zahlen muss.

Dies bedeutet, dass wir, wenn uns eine Zahlung durch einen Schuldschein zugesagt wurde, dieses Recht auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen können, ohne dass diese es akzeptieren muss und ohne dass wir den Zahlungsversprechenden (Unterzeichner) mitteilen müssen. Dies ist mit dem Begriff "Befürwortung" gemeint.

Natürlich ist es nur in zwei Fällen sinnvoll, einen Schuldschein an einen Dritten zu bewilligen:

  • Der Indossant überweist uns das Geld: Dies ist bei einer Bank der Fall, die den Schuldscheinbetrag gegen Zinsen vorschießt.
  • Wir schulden dem Endorser Geld: Laut Gesetz ist ein Schuldschein ein Zahlungsmittel. Wenn wir also einer anderen Person oder Firma Geld schulden, können wir den Schuldschein bestätigen. Der Indossant (neuer Begünstigter) ist derjenige, der zufällig die Inkassorechte hat.

Eine Frage, die wir uns jetzt stellen könnten, wäre folgende: Kann ich den Schuldschein auch als Zahlungsmittel verwenden, wenn ich weiß, dass sie mich nicht bezahlen?

Verantwortung des Endorser

Es ist klar, dass der Begünstigte im Falle eines Schuldscheins die Rechte ohne Zustimmung des neuen Begünstigten und ohne Benachrichtigung des Unterzeichners auf eine andere Person übertragen kann. Was passiert nun, wenn der Unterzeichner nicht zahlt?

Was passiert, ist, dass, es sei denn, der ursprüngliche Begünstigte des Schuldscheins (Indossierer) gibt eine Klausel an, die "ohne meine Verantwortung" diktiert, muss er auf mögliche Zahlungsverzüge der Person reagieren, die die Zahlung versprochen hat (Unterzeichner).

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Verdacht, dass der Erstbegünstigte den Schuldschein bösgläubig an einen neuen Begünstigten indossiert, rechtliche Probleme bekommen könnten. Das Gesetz sieht vor, dass Vermerke in gutem Glauben erfolgen müssen. Mit anderen Worten, wenn wir einen Schuldschein mit der Idee befürworten, jemand anderem zu schaden, könnte uns dies eine Klage kosten.

Merkmale einer Bestellnotiz

Schuldscheine auf Bestellung weisen neben den gemeinsamen Merkmalen eines Schuldscheins auch Merkmale auf, die sie unterscheiden. Die Merkmale eines Schuldscheins zur Bestellung sind:

  • Ein Schuldschein gilt standardmäßig als Bestellung: Ist im Schuldschein nichts angegeben, gilt er als Auftragsfertigung.
  • Es kann auf eine andere Person übertragen werden: Es kann durch Indossament auf einen Dritten übertragen werden. Das heißt, der Begünstigte kann das Recht auf Erhalt der Zahlung auf eine andere Person (einen Dritten) übertragen. Diese Person kann, wie bereits erwähnt, physisch oder juristisch sein.
  • Es ist nicht zwingend, den Unterzeichner zu benachrichtigen: Für den Fall, dass die Übertragung an einen Dritten beschlossen wird, ist eine Benachrichtigung des Unterzeichners nicht erforderlich. Mit anderen Worten, es ist nicht erforderlich, die Person zu benachrichtigen, die die Zahlung zugesagt hat.
  • Der neue Begünstigte muss nicht zustimmen: Für die Abtretung der Rechte des Schuldscheins ist zwar die Zustimmung des Zahlungsversprechenden (Unterzeichner) nicht erforderlich, jedoch die Zustimmung des neuen Begünstigten (Endorser).

Nach den obigen Ausführungen ist zu beachten, dass keiner der obigen Aspekte die Gültigkeit des Dokuments aufhebt. Egal wie oft es übertragen oder zugeordnet wird, die Zahlungsverpflichtung verliert ihren Status nicht.

Siehe Unterschied zwischen Schuldschein zu bestellen und nicht zu bestellen