Dies ist die neue sofortige Bereitstellung von Mehrwertsteuerinformationen (SII)

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Anonim

Das neue System zur sofortigen Bereitstellung von Mehrwertsteuerinformationen (SII) ermöglicht es, das Finanzamt über seine elektronische Zentrale nahezu in Echtzeit über die Rechnungs- und Mehrwertsteueraufzeichnungen zu informieren. Die derzeitige Technologie ermöglicht die Implementierung dieses Systems, um die Steuerkontrolle zu verbessern. Besteht aus die Digitalisierung des aktuellen Mehrwertsteuerverwaltungssystems die seit 30 Jahren in Betrieb ist und versucht, den Zeitpunkt der Rechnungslegung dem der tatsächlichen Leistung des zugrunde liegenden Vorgangs anzunähern.

Wer unterliegt der sofortigen Nachlieferung von Umsatzsteuerinformationen?

Der SII ist für alle Steuerpflichtigen, die zur monatlichen Mehrwertsteuer-Selbstveranlagung verpflichtet sind, unumgänglich. Das heißt, für alle diese;

  • Registriert im EINLÖSEN (Registrierung der monatlichen Mehrwertsteuerrückerstattung)
  • Unternehmen, deren Volumen von Umsatz übersteigt 6 Millionen Euro
  • Themen die wollen freiwillig anmelden zu diesem System, das sie von der Herstellung der Modelle 340, 347 und 390 befreien würde

Die Rede ist von ca. 63.000 Steuerzahlern, bzw. der sofortigen Auskunftserteilung von 80 % der spanischen Abrechnung. Was wird eine erschöpfende Kontrolle des Unternehmens voraussetzen.

Wie funktioniert die sofortige Bereitstellung von Informationen?

Die von der SII erfassten Themen müssen dem AEAT die Einzelheiten ihrer Rechnungsstellung elektronisch übermitteln und fast sofort die folgenden Registerbücher erstellen von:

  • Ausgestellte Rechnungen
  • Rechnungen erhalten
  • Investitionsgüter
  • Innergemeinschaftliche Operationen

Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt gemäß den vom Ministerium für Finanzen und öffentlichen Verwaltungen genehmigten Registrierungsfeldern. Rechnungen sollten nicht verschickt werden, sondern einfach bestimmte Registrierungsfelder übermitteln, wie z. Der Abrechnungstag, wenn es sich um ein nationales oder internationales Geschäft handelt, ob es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft handelt oder nicht, Betrag oder Art der Rechnung.

Es geht um die Bereitstellung bestimmter transzendenter Informationen für das Finanzamt, die bisher in den Formularen 340 und 347 enthalten waren, und dass die Verpflichtung zur Vorlage entfällt. Sie erfolgt immer elektronisch unter Einhaltung der festgelegten Fristen.

Wann müssen Sie die Abrechnungsunterlagen an das Finanzamt senden?

1-Rechnungen ausgestellt

Innerhalb einer Frist von 4 Werktagen ab Rechnungsstellung, außer bei Rechnungen eines Empfängers oder eines Dritten (sog. Eigenrechnungen), dann verlängert sich die Frist auf 8 Werktage. In jedem Fall darf die Auskunftserteilung nicht über den 16. Tag des Monats hinausgehen, der auf den Monat folgt, in dem die Transaktion angefallen ist. Diese Frist fällt mit dem Ende der Rechnungsstellungsfrist gemäß den Abrechnungsvorschriften zusammen.

2-Rechnungen erhalten

Innerhalb einer Frist von 4 Werktagen ab dem Datum der Rechnungsstellung, in jedem Fall jedoch vor dem 16. des Monats nach dem Abrechnungszeitraum für die dieser Rechnung zugrunde liegenden Transaktionen.

Bei den erhaltenen Rechnungen ist die Marge größer und sie können in einem anderen Monat als der Abgrenzung der Operation verbucht werden, da dies nicht direkt vom empfangenden Unternehmen abhängt.

3-Importe

In diesem Fall beginnt die Frist von 4 Tagen ab der Zollanmeldung zu laufen.

4-Innergemeinschaftliche Operationen

Die Frist von 4 Tagen beginnt ab dem Zeitpunkt des Beginns der Expedition oder des Transports.

5-Investitionsgüter

Innerhalb der Anmeldefrist der letzten Abrechnungsperiode des Jahres (bis 30. Januar)

Seit wann wird der neue SII angewendet?

Seit dem 1. Januar 2016 hat eine Gruppe von 30 Unternehmen dieses System freiwillig genutzt und die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen. Daher hat die Anwendung der sofortigen Bereitstellung von Mehrwertsteuerinformationen seit 1. Juli 2017 verpflichtend.

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2017 findet eine Erprobungs- und Anpassungsphase statt, in der der Informationsspielraum auf 8 Tage verlängert wurde. Ab dem 1. Januar 2018, Meldefristen werden auf 4 Tage verkürzt und es wird strafbar sein, wenn sie nicht erfüllt werden.

Vorteile des neuen Systems zur sofortigen Bereitstellung von Umsatzsteuerinformationen

  • Reduzierung der Formpflichten, da die Vorlage der Formulare 340, 347 und 390 sowie der Umsatzsteuer-Registrierungsbücher freigestellt ist, da die Informationen fast sofort erteilt werden.
  • Stärkere steuerliche Kontrolle der durchgeführten und gemeldeten Operationen durch das AEAT, wodurch Fehler reduziert und Prozesse vereinfacht werden.
  • Reduzierung des Informationsbedarfs, da viele der bei späteren Kontrollen geforderten Informationen ab sofort sofort beim SII eingeholt werden.
  • Hauptziel und Vorteil ist die Verhinderung von Steuerbetrug und die Verbesserung der Kontrolle.

Nachteile des neuen Systems zur sofortigen Bereitstellung von Mehrwertsteuerinformationen

  • Erhöhte Kosten für Unternehmen bei der Implementierung des SII, sowohl bei der Installation der Software als auch beim Personal, um die kurzen Fristen einzuhalten.
  • Es wird die sofortige Kontrolle praktisch aller Bürgerbewegungen durch das Finanzamt begünstigen. Für jede noch so kleine "Umgehung" von Steuerpflichten bleibt kaum Spielraum.
  • Bei den erhaltenen Rechnungen hängt es von Unternehmen ab, die nicht dem SII unterliegen (z von Unternehmen, die dem WI unterliegen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hat die Implementierung der Software, die die Informationen an die elektronische AEAT-Zentrale liefert, bis zum letzten Moment aufgegeben, sodass die Implementierung in diesen Monaten kompliziert ist und die Fristen in vielen Fällen nicht eingehalten werden.

Auf Wunsch vieler CFOs, die die tägliche Geschäftsrealität spüren und Mängel in diesem neuen System feststellen, sind noch Probleme zu lösen. Wir werden sehen, zu welchen Ergebnissen diese erste Anpassungsphase führt und ob Steuerbetrug wirklich frühzeitig erkannt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzamts.