Arten von Administratoren - Was ist das, Definition und Konzept

Die Administratoren eines Handelsunternehmens sind die Personen, die das Unternehmen verwalten und vertreten, und können unterschiedlicher Art sein.

Die Verwaltung der Gesellschaft kann durch einen einzigen Verwalter, durch mehrere Verwalter (gemeinsam oder gemeinsam) oder durch einen Vorstand erfolgen.

Wer bestimmt die Anzahl der Administratoren? Die Satzung der Gesellschaften legt die Mindest- und Höchstzahl fest, die genaue Zahl wird jedoch von der Hauptversammlung festgelegt.

Administratoreigenschaften

Einige der Eigenschaften, die alle Administratoren gemeinsam haben, sind:

  • Administratoren können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Es ist nicht erforderlich, Mitglied des zu verwaltenden Unternehmens zu sein.
  • Ist der Verwalter eine juristische Person, muss er eine natürliche Person benennen.
  • Nicht emanzipierte Minderjährige oder Rechtsunfähige können keine Verwalter sein.
  • Die gesetzlich disqualifizierten Personen sowie die Beamten der Verwaltung können keine Verwalter sein.
  • Administratoren müssen im öffentlichen Register registriert sein.
  • Die Verwalter werden von den Gesellschaftern der Gesellschaft ernannt.

Aufgaben der Verwaltungen

Die Grundfunktionen eines jeden Administrators sind:

  • Administratoren müssen die von Gesetzen und Gesellschaftsstatuten auferlegten Pflichten durchsetzen.
  • Sie müssen eine gute Führung und Kontrolle über die Gesellschaft ausüben.
  • Sie müssen die Informationen von der Gesellschaft selbst erhalten, um den Verpflichtungen nachzukommen.
  • Die Verwalter sind zur Treue verpflichtet und handeln nach Treu und Glauben.

Arten von Administratoren

Auf die Nummer kommt es an:

  1. Alleiniger / unpersönlicher Administrator: Häufig in kleinen Unternehmen. Es handelt sich um eine natürliche Person, die die einzige Person ist, die alle ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt und auch für ihr eigenes Handeln allein verantwortlich ist.
  2. Mehrere Administratoren: mindestens 2 oder mehr Administratoren. Sie werden entweder gemeinsam oder einzeln organisiert.
  3. Vorstand: Um ihn zu schaffen, muss diese Möglichkeit in der Satzung verankert werden und die Mindest- und Höchstzahl wird hier festgelegt. Er muss mindestens aus 3 Mitgliedern bestehen.
    • Der Vorstand muss mindestens alle 3 Monate zusammentreten und entscheidet mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Direktoren.
  4. Insolvenzverwalter: Dies ist eine spezielle Art von Verwalter, die ins Spiel kommt, wenn das Unternehmen in Konkurs geht.

Es hängt von der Freiheit in seinem Handeln ab:

  1. Gemeinsame Administratoren: Jeder hat alle Funktionen und kann diese unabhängig ausüben.
  2. Gemeinsame Verwalter: Sie handeln gemeinsam und nicht einzeln. Sie können die Funktionen nicht einzeln wahrnehmen, sondern müssen einvernehmlich handeln.

Unterschiede bei den Administratoren je nach SA oder SL

  1. Dauer der Stelle:
    1. In SL kann es unbefristet sein, es sei denn, die Statuten sagen etwas anderes.
    1. In SA maximal 6 Jahre.
  2. Beendigung des Amtes:
    1. In SL ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um aufzuhören.
    1. In SA kann es jederzeit beendet werden.

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