Vereinbarung - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Eine Vereinbarung ist eine Entscheidung von zwei oder mehr Staaten, Einzelpersonen oder Unternehmen. Die endgültige Entscheidung über eine Vereinbarung ist das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Parteien.

Um einer Vereinbarung mehr Kraft zu verleihen, ist es üblich, dass sie schriftlich festgehalten wird. Auf diese Weise wird jede einzelne der vereinbarten Konditionen gesammelt und detailliert.

So wie es Vereinbarungen zwischen Einzelpersonen, zwischen Unternehmen und zwischen Einzelpersonen und Unternehmen gibt, haben auch Länder die Fähigkeit, Vereinbarungen zu besiegeln. Ein Abkommen zwischen verschiedenen Staaten wird daher als internationaler Vertrag bezeichnet.

Bestandteile einer Vereinbarung

Welche Elemente sind notwendig, um eine Vereinbarung zu formalisieren?

  • Willensübereinstimmung. Das Endergebnis muss eine zwischen den Parteien ausgehandelte und vereinbarte Entscheidung sein.
  • Die getroffene Entscheidung ist zwingend. Das bedeutet, dass mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu erfüllende Pflichten und ausübbare Rechte entstehen.
  • Zustimmung der Parteien.
  • Das Gegenstand der Vereinbarung es muss gut spezifiziert sein und es muss möglich sein.
  • Bezüglich des Formulars ist es möglich, Vereinbarungen von mündliche oder schriftliche Form. Je nach Art der Vereinbarung kann jedoch das Gesetz verlangen, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird.

Arten von Vereinbarungen

Die Vertragsarten sind:

  • Internationaler Vertrag: Es ist ein Pakt zwischen zwei oder mehr Staaten. Dabei kann es sich um Vereinbarungen handeln, die wirtschaftliche, kommerzielle, politische, technologische, wissenschaftliche Fragen behandeln und sogar Vereinbarungen, die einen kriegerischen Konflikt beenden. Sie können auch zwischen supranationalen Organisationen oder zwischen Staaten und internationalen Organisationen stattfinden. Was ihre Form angeht, so ist es üblich, dass sie schriftlich erhoben werden. Sie sind im Völkerrecht, insbesondere im Wiener Übereinkommen, verankert.
  • Handelsabkommen: Sie wirken sich auf Handelshemmnisse aus. Sie regulieren, reduzieren oder beseitigen Zölle und Quoten zugunsten des freien Handels. Sie sind sehr nützlich, um kooperativere Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Sie befassen sich nicht nur mit Zöllen, sondern auch mit Aspekten wie geistigem Eigentum, Zollrechten, Warenverwaltungsverfahren und geltenden Rechtsvorschriften zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
  • Sozialvertrag: Sie sind die Vereinbarungen, die zwischen Gewerkschaftsorganisationen und Unternehmern oder Wirtschaftsverbänden getroffen werden. Sie regeln die Arbeitsbedingungen und sind das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Werden sie nicht respektiert, haben die Arbeiter die Möglichkeit, zum Streik als Druck- und Protestinstrument zu greifen. Ein wesentlicher Aspekt ist das Recht auf Kollektivverhandlungen. Mit anderen Worten, Arbeitnehmer haben über ihre Gewerkschaftsvertreter das Recht, ihre Arbeitsbedingungen mit dem Unternehmen auszuhandeln. Dieses Verhandlungsrecht wird durch die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation geschützt.
  • Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen: Sie sind Allianzen zwischen verschiedenen Unternehmen. Wenn diese Vereinbarungen zwischen Unternehmen jedoch den freien Wettbewerb behindern, gelten sie als rechtswidrig. In diesem Fall kooperieren zwei Unternehmen, die Risiken und Ressourcen teilen, wobei die Laufzeit der Vereinbarung und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Unternehmen festgelegt werden. Als Folge dieser Art von Geschäftsallianz kann eine neue Partnerschaft entstehen.
  • Verschwiegenheitserklärung: Zwei Organisationen erklären sich damit einverstanden, bestimmte Informationen miteinander zu teilen, ohne sie jedoch mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie sind im Geschäftsverkehr weit verbreitet und betreffen Aspekte wie gewerbliches Eigentum und technisches Wissen.