Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die einer anderen Person (Schuldner) einen Kredit oder ein materielles Gut geliefert hat und eine Gegenleistung erwartet.
Der Gläubiger hat das Recht, die Zahlung oder die vereinbarte Verpflichtung zum vorher festgesetzten Termin zu verlangen. Für den Fall, dass der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Gläubiger wählen, ob er einen Sachwert des Schuldners als Entschädigung geltend machen möchte (z. B. ein Haus oder ein Auto).
Arten von Gläubigern
Sie lassen sich grundsätzlich in persönliche Gläubiger oder reale Gläubiger einteilen:
- Persönlicher Gläubiger: Einerseits entstehen persönliche Gläubiger, wenn die Zahlungsverpflichtung zwischen Familie oder Freunden besteht. Wenn es kein Dokument gibt, das die Schuld rechtfertigt, ist sie gleichermaßen vollstreckbar, aber rechtlich besteht die Verpflichtung nicht und daher kann keine Art von rechtlichen Schritten gegen den Schuldner eingeleitet werden.
- Echter Gläubiger: Während echte Gläubiger aus einem Rechtsvertrag zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger hervorgehen, in dem die Vertragsbedingungen und das Recht des Gläubigers auf Forderungen festgelegt sind.
Nach dieser ersten Klassifizierung würden andere Arten von Gläubigern kommen. Es gibt viele Arten von Gläubigern, ebenso viele wie Arten von bestehenden Schulden oder Verpflichtungen. So könnte man zum Beispiel vom Pfand-, Hypotheken-, ungesicherten oder sogar erblichen Gläubiger sprechen.
Gläubiger-Beispiel
Das häufigste Beispiel für einen echten Gläubiger ist, wenn eine Bank einer Person einen Kredit gewährt und die Bedingungen festlegt, unter denen dieser Kredit zurückgezahlt werden muss.
Es gibt viele weitere Arten von Gläubigern, zum Beispiel ist ein Arbeitnehmer Gläubiger seines Unternehmens, von dem er sein Gehalt erwartet. Der Käufer eines finanziellen Vermögenswerts, beispielsweise einer Anleihe, ist Gläubiger des Emittenten dieser Anleihe, von dem er eine Zahlung erwartet.
Wir können auch Gläubiger nach ihrer Präferenz beim Zahlungseingang unterscheiden, normale, privilegierte oder bevorzugte Gläubiger. Weitere Informationen zur rechtlichen Einordnung der Schuldner eines Unternehmens finden Sie im Artikel Schuldarten.