Zollschuld - Was es ist, Definition und Begriff

Zollschuld ist die Zahlungsverpflichtung einer Person oder Organisation für Ein- und Ausfuhrzölle und Steuern.

Die Feststellung dieser Schuld hängt von den steuerpflichtigen Waren ab. In diesem Sinne wird die Schuld durch den Zolltarif jedes Landes festgelegt. Allerdings entsteht nicht bei jeder Einfuhr oder Ausfuhr eine Zollschuld. Denn die steuerpflichtigen Waren und Vorgänge variieren je nach Land oder Region.

Andererseits können die Zollbehörden bei Entstehung der Schuld eine Sicherheitsleistung für ihre Zahlung verlangen. Darüber hinaus können sie die Gewährung der Garantie durch einen Dritten beauftragen. Dies als Sicherheitsmaßnahme zur Schuldendeckung im Falle einer fristgerechten Kündigung.

Wann wird eine Zollschuld erworben?

Ein Wirtschaftsvertreter kann eine Zollschuld erzeugen, wenn:

  • Die Waren werden in den zollrechtlich freien Verkehr (Import und Export) überführt.
  • Waren fallen unter ein anderes Zollsystem.
  • Waren werden im Zollgebiet illegal eingeführt oder verbracht.

Letztlich wird die Forderung erworben, wenn die Zollbehörden die Zollanmeldung annehmen. Sie gilt auch für Wiedereinfuhr- und Wiederausfuhrfälle.

Ebenso gibt es außergewöhnliche Fälle, in denen eine Zollschuld auftritt. Diese können sich auf Fehler oder Auslassungen gegenwärtiger oder früherer Aussagen beziehen.

Wann erlischt eine Zollschuld?

Eine Zollschuld erlischt, wenn:

  • Zollgebühren werden bezahlt.
  • Die Zahlung des Betrages wird erlassen. Zum Beispiel aufgrund der Existenz von Politiken zur Stimulierung des Handels.
  • Die Ware wird zerstört, geht verloren, wird beschlagnahmt oder beschlagnahmt.

Wer ist für die Zahlung der Zollschuld verantwortlich?

Für die Zahlung der Zollschuld ist grundsätzlich derjenige verantwortlich, der die Zollanmeldung abgibt. Um einen Import oder Export durchzuführen, benötigen Sie jedoch die Vermittlung eines Zollagenten. In diesem Sinne hängt die Verantwortung für die Zahlung der Schuld von der Art der Vertretung dieses Agenten ab:

  • Direkte Vertretung liegt vor, wenn der Zollagent im Namen der Person oder Organisation handelt, die als Auftraggeber bezeichnet wird. In diesem Fall ist der Auftraggeber für die Begleichung der Schulden verantwortlich.
  • Bei der indirekten Vertretung sind sowohl der Agent als auch der Auftraggeber für die Zahlung der Forderung verantwortlich. Dies hängt von dem Namen ab, auf den die Zollanmeldung ausgestellt wird.

Als Schuldner gilt auch derjenige, der die Zollanmeldung mit falschen Angaben abgibt. Dies, unabhängig davon, ob es aus Versehen oder Unterlassung geschah.

Die Kenntnis dieser Vereinbarungen ist für die Beteiligten sehr wichtig. Dies, weil es als Test dient, um die rechtlichen Verantwortlichkeiten bei Nichteinhaltung zu bestimmen.

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