Gemeinschaftseigentum - Was ist das, Definition und Begriff

Gemeinschaftsvermögen ist das Vermögen, das die Ehegatten während der Ehe erworben haben und dessen Eigentum zu gleichen Teilen ist, unabhängig davon, wer es eingebracht hat.

Gemeinschaftsvermögen sind alle Vermögenswerte, die während der rechtlichen Existenz der Ehe entstanden, erworben und eingebracht wurden, mit Ausnahme der unentgeltlich erhaltenen Vermögenswerte, die nur jedem der Ehegatten gehören, denen es gespendet wurde. Das grundlegende Merkmal dieser Zivilrechtsform besteht darin, dass es nicht darauf ankommt, welcher Betrag während des Bestehens der Ehe eingebracht, erworben oder erwirtschaftet wurde, da dieser im Falle einer Scheidung und Aufteilung dieses Vermögens auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt wird.

Der umgekehrte Fall ist das Privateigentum, das innerhalb der Ehe einem der Ehegatten persönlich gehört. Bei Schenkungen, Erbschaften und dergleichen werden sie beispielsweise nicht dem Gesamtgut zugerechnet, sondern sind Eigentum jedes Ehegatten.

Situationsbeispiel im Gemeinschaftseigentum

Stellen wir uns vor, dass vor 5 Jahren die Ehe zwischen Alberto und Carmen stattgefunden hat. Vor der Eheschließung nach Güterstand betrug das Vermögen jedes Einzelnen:

  • Alberto besaß ein Auto (Wert 10.000 €), ein Haus (150.000 €) und eine Altersvorsorge (30.000 €).
  • Carmen steuerte ein Girokonto mit 25.000 €, das seitdem intakt geblieben ist, und ein Motorrad über 3.000 € bei.

Für die Dauer der Ehe:

  • Beide gründeten ein von Carmen geführtes Unternehmen, das derzeit einen Wert von 300.000 € hat.
  • Sie haben 30.000 € gespart.
  • Sie haben zwei Autos gemeinsam für jeweils 15.000 €.
  • Und ein Haus, in dem sie bisher wohnten, im Wert von 500.000 Euro, das Alberto fast vollständig mit seinem Gehalt bezahlt hat.
  • Carmen hat auch von ihrem vor einem Jahr verstorbenen Vater 300.000 Euro Erbschaft geerbt.

Nach einer Ehekrise haben sie sich jedoch entschieden, ihre Ehe zu beenden, so dass es nun an der Zeit ist, das Vermögen zu verteilen.

Wie viel wird jeder nehmen?

Alberto nimmt:

  • Privateigentum, das bereits vor der Heirat Ihnen gehörte (€ 190.000 entsprechend Auto-, Haus- und Altersvorsorge).
  • Die Hälfte des gesamten in der Ehe erwirtschafteten Betrages, also die Hälfte des Geschäfts, ein Auto, die Hälfte der Ersparnisse und die Hälfte des Ehehauses (€ 430.000).

Carmen ihrerseits übernimmt:

  • Ihr Vermögen vor der Eheschließung (28.000 €)
  • Hälfte des Einkommens (€ 430.000)
  • Das Erbe seines Vaters, das ein Privatvermögen (300.000 €) ist.

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