Vererben - Was es ist, Definition und Konzept

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Vererben - Was es ist, Definition und Konzept
Vererben - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Erben ist die Nachfolge einer Person in Bezug auf ihr Vermögen, ihre Rechte und Pflichten allein durch ihren Tod.

Was also bedeutet erben? Erben ist die Tatsache, dass sich ein Mensch in die Lage eines anderen versetzt, weil er gestorben ist, dies wird als Erbfolge bezeichnet. Daher erbt er sowohl sein Vermögen, seine Pflichten als auch seine Rechte, da er eine andere Person ersetzt.

Erben ist die Lösung, die mit der Kontinuität der Rechtsverhältnisse des Verstorbenen verbunden ist und die nicht durch den Tod verschwinden können.

Wie können wir erben?

Es gibt verschiedene Arten der Vererbung:

  • Universaltitel: Er erbt das gesamte Vermögen, die Rechte und Pflichten des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Wer per Universaltitel erbt, wird als Erbe bezeichnet. Einige Beispiele dafür, was bei einer Vererbung getan werden kann:
    • Schulden des Erblassers mit dem Nachlass des Erblassers bezahlen
    • Ergreifen Sie eine Maßnahme, die der Verstorbene hätte ergreifen sollen, z. B. geistiges Eigentum
  • In privater Funktion: Bestimmte Vermögenswerte und Rechte und keine Verpflichtungen werden vererbt. Wer privat erbt, wird als Vermächtnisnehmer bezeichnet.
  • Erben willkürlich: In diesem Fall hat der Verstorbene seinen Willen eingetragen, was er mit seinem Erbe machen möchte.
  • Erben per Gesetz: In diesem Fall hat der Verstorbene sein Testament bezüglich seiner Vermögenswerte, Rechte und Pflichten nicht eingetragen und daher wird das Gesetz bestimmen, wer diese Titel vom Verstorbenen erben wird.

Was ist der Gegenstand der Vererbung? Was wird vererbt?

Sie erben die Vermögenswerte, Rechte und Pflichten einer Person, die mit ihrem Tod nicht erloschen sind.

  • Sie können nicht erben, was der Tod nicht gebracht hat (auch wenn Sie es in Ihrem Testament geschrieben haben).
  • Die Rechte, die mit dem Tod der Person erlöschen, können nicht vererbt werden.
  • Sie ist unabhängig von der Erbschaft, den Lebens- oder Entschädigungsansprüchen, die den Erben zustehen.
  • Es ist zu berücksichtigen, ob der Verstorbene verheiratet ist und in welchem ​​Regime seine Ehe vorliegt.