Die Bankenaufsicht in Europa obliegt dem SSM, dem einzigen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Union, und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Der SSM wiederum setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den Bankenaufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen.
Der Ursprung dieses Regulierungsmechanismus basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit aufgrund der Liquiditätskrise und des systemischen Risikos der Banken und wie sich dies auf die Gesamtwirtschaft ausgewirkt hat. Die Europäische Zentralbank hat die Aufgabe, die Wirtschafts- und Währungspolitik der EU zu lenken und die Banken zu beaufsichtigen, indem sie einen gemeinsamen Ansatz mit harmonisierten Aufsichtsmaßnahmen durch Kontrolle und Einhaltung wirtschaftlicher Vorschriften und Standards festlegt.
Kompetenzen der Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht wird durch ein Kontrollnetzwerk gebildet, in das die EZB, der SSM, die Aufsichtsorgane der Mitgliedsländer und der Einheitliche Regulierungsmechanismus eingreifen. Unter den Befugnissen der Bankenaufsicht können wir Folgendes hervorheben:
- Studium der Banklizenzen.
- Strenge Inspektionen und Kontrollen, in vielen Fällen vor Ort.
- Bewertung von Bankzusammenschlüssen und -übernahmen sowie dem Verkauf wichtiger Beteiligungen an Unternehmen.
- Stellen Sie die Einhaltung der EU-Vorschriften im Bankwesen sicher.
- Kapitalausstattung und Mindestreserven erhöhen, um finanzielle Risiken abzudecken.
Von der Bankenaufsicht beaufsichtigte Unternehmen
Die Bankenaufsicht hat zwei Interventionsformen:
- Direkte: Die EZB beaufsichtigt 123 bedeutende Institute, die von Aufsichtsteams oder JSTs, vertreten durch Experten der EZB und nationaler Aufsichtsbehörden, geprüft werden.
- Hinweis: Diejenigen Unternehmen, die von nationalen Aufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit der EZB kontrolliert werden. Die EZB kann jederzeit direkten Einfluss auf diese Art der Aufsicht nehmen, um sicherzustellen, dass die höchsten Kontroll- und Inspektionsstandards eingehalten werden.
Länder, die an der Bankenaufsicht teilnehmen
Die Länder, die an der Bankenaufsicht teilnehmen, sind diejenigen, die der EU angehören und diejenigen anderen Länder, die, obwohl sie nicht über die Währung Euro verfügen, freiwillig mit der EZB im Rahmen einer sogenannten Absichtserklärung kooperieren wollen.