Basler Ausschuss - Was es ist, Definition und Konzept

Der Basler Ausschuss oder Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist eine Einrichtung, die globale Leitlinien zur Finanzregulierung bereitstellt. Seine Empfehlungen, die in den Basler Abkommen verankert sind, sind nicht obligatorisch.

Mit anderen Worten, die Richtlinien dieser Institution sind nicht rechtsverbindlich. Sie dienen jedoch als Leitfaden für die Behörden jedes Landes.

Ziel des Basler Ausschusses ist es, die Bankensysteme im Allgemeinen zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Regulierungen zu verschiedenen Themen wie Geldwäsche, gute Corporate Governance, Kreditrisikomanagement, interne Kontrolle u. a. gefördert.

Mit anderen Worten, der Zweck dieses Forums ist die Verfeinerung und Konvergenz der Finanzaufsicht auf globaler Ebene.

Geschichte des Basler Ausschusses

Die Geschichte des Basler Ausschusses beginnt im Jahr 1974. Er wurde von den Zentralbankpräsidenten der damaligen G10-Staaten gegründet. Derzeit nehmen Vertreter der Währungsbehörden Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Japans, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten teil.

Viermal im Jahr finden Plenarausschusssitzungen statt. Sie versammeln sich normalerweise bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Schweiz. Dort finden Sie das 12-köpfige ständige Sekretariat.

Basler Abkommen

Unter den Verträgen des Basler Ausschusses sticht vor allem die Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) von 1988 hervor, in der ein Mindestkapital von 8% für Finanzinstitute festgelegt wurde. Dies auf Basis der bei der Kreditvergabe eingegangenen Risiken.

Anzumerken ist, dass Basel I von fast allen Nationen mit einem international tätigen Finanzsystem übernommen wurde. Mit anderen Worten, es wurde nicht nur von den Mitgliedern des Ausschusses angenommen.

Anschließend wurden in der Neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) von 2004 weitere Regelungen getroffen. Unter ihnen sticht der Ruf hervor, sich um ihre Solvenz und Marktdisziplin zu sorgen. Letzteres bedeutet, dass Finanzinstitute bei der Berichterstattung über das Risikoniveau ihrer Geschäfte transparent sein müssen.

Schließlich wurde Basel III 2010 veröffentlicht. Sein wichtigster Aspekt ist die Kontrolle des systemischen Risikos. In diesem Sinne bezeichnet es die ständige Erhaltung von Reserven sowohl in der Rezession als auch in der wirtschaftlichen Expansion.

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