Neues im Selbständigenrecht 2018

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Anonim

Selbständige spielen eine wichtige und besondere Rolle in der spanischen Wirtschaft, daher ist die Anpassung der Gesetzgebung an die realen Umstände, mit denen sie konfrontiert sind, eine Herausforderung für die Politik des Landes. Das Gesetz Nr. 6/2017 vom 24. Oktober über dringende Reformen der Selbständigkeit stellt 2018 Neuigkeiten für die Gruppe der Selbständigen vor. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Vorschriften zusammen, die für 2018 zu berücksichtigen sind.

Honorar für Freiberufler

  • RETA (Sonderregelung für Selbständige)

Die Beitragsgrundlagen werden bis zur Genehmigung der allgemeinen Staatshaushalte eingefroren. Obwohl ein Anstieg zwischen 1,5 und 3% geschätzt wird, sind die Grundlagen für die RETA-Betroffenen derzeit:

Mindestbasis: 919,80 €. Das bedeutet eine Mindestgebühr von 275 € / Monat

Maximale Basis: 3.751,2 €

  • SELBSTÄNDIGES UNTERNEHMEN

Unterliegen Sie dem Regime einer selbständigen Tätigkeit, erhöhen sich die Beitragsgrundlagen und damit der monatliche Beitrag:

Die Mindestbasis geht von 1.152,9 € auf 1.198,08 €. Das bedeutet, dass die Mindestgebühr von 344 € / Monat auf 357 € / Monat steigt

  • FLATRATE

Bei Neuanmeldungen im RETA (nicht als Selbständige) wird bei Wahl der Mindestbeitragsgrundlage im ersten Jahr die Pauschale von 50 € / Beitragsmonat für gemeinsame Notfälle beibehalten. Wenn Sie sich für höhere Beiträge entscheiden, erhalten Sie einen Bonus von 80% auf die Mindestbeitragsgrundlage.

Nach den ersten 12 Monaten der Flatrate gibt es im Angebot zwei Abschnitte mit Rabatten:

Vom 13. bis 18. Monat erhalten Sie einen 50% Bonus. Nimmt eine monatliche Gebühr von 137,97 € an

Vom 19. bis 24. Monat erhalten Sie einen Bonus von 30%. Geht von einer monatlichen Gebühr von 192,79 € aus

Änderungen der Beitragsgrundlagen

Bei den Beitragsgrundlagen können maximal 4 jährliche Änderungen vorgenommen werden, im Vergleich zu bisher 2.

Interprofessionelles Mindestgehalt (SMI)

Obwohl die Beitragsgrundlagen eines Selbstständigen von den allgemeinen Staatshaushalten abhängen, wirkt sich der Anstieg des SMI aus, solange er Arbeitnehmer beschäftigt, sich als Selbständiger meldet oder der korporativen Selbständigkeit unterstellt ist. Beschäftigungsregime.

Der Anstieg des SMI im Jahr 2018 beträgt 4% von 707,6 € auf 735,9 €.

Rekrutierungsboni

Bei Einstellung von Familienangehörigen bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft werden bis zu 100 % der Gebühren ermäßigt.

Für den Fall, dass sich ein Verwandter bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft selbstständig macht und mit dem Selbstständigen zusammenarbeitet, erhält er in den ersten 18 Monaten einen Bonus von 50 % und für die folgenden 6 Monate einen Bonus von 25 %.

Andere Boni

Menschen mit Behinderungen, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt und Opfer von Terrorismus, die sich als Selbständige registrieren, erhalten in den ersten 12 Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen zusätzlichen Bonus von 50 € pro Monat auf die Gebühr.

Boni

Um einen Bonus zu erhalten, wird die Zeit, die vergehen muss, ohne als Selbständiger Beiträge zu leisten, von 5 auf 2 Jahre erhöht (3 für den Fall, dass die letzte Registrierung subventioniert wurde).

Zuschläge

Für den Fall, dass die Raten im entsprechenden Monat nicht gezahlt werden, wird ein Zuschlag von 10 % bei Zahlung im darauffolgenden Kalendermonat berechnet. 20 % bei Zahlung vor Ablauf der im Anspruch festgelegten Frist. 35%, wenn dies nach der im Anspruch festgelegten Frist erfolgt.

Domizilierung der Gebühren

Die Einzugsverordnung legt die Verbindlichkeit der Zahlung der Selbständigkeitsgebühren im Lastschriftverfahren fest.

Pluriaktivität

Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit und einer Beschäftigung für eine andere Person haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von 50 % des im Gesamthaushaltsplan festgelegten Überschussbeitrags für gemeinsame Eventualitäten. Diese Rückerstattung wird von den Institutionen ohne vorherige Anfrage vorgenommen.

Mutterschaft und Vaterschaft

Für Selbständige bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Sorgerecht zum Zwecke der Adoption, Pflegefamilie, Risiko während der Schwangerschaft oder Risiko während der Stillzeit ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um 100 % vorgesehen.

Die Vaterschaftsdauer beträgt 28 Tage bis 35 Tage (5 Wochen).

Es werden Prämien in Höhe von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge gewährt für:

  • Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
  • -Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen mit Behinderungen bis zu 33% bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft.

Der Bonus wird wie in den 12 Monaten unmittelbar vor dem ursächlichen Ereignis angegeben berechnet.

Neue Abzüge

Bei der direkten Schätzung der Nettoleistung jedes Selbstständigen werden neue Abzüge in Betracht gezogen, wie zum Beispiel:

  • Freibeträge bei der Einkommensteuer. Alle Zulagen, die außerhalb der Arbeitsgemeinde und an Werktagen erfolgen, können von dieser Steuer abgezogen werden, solange die Rechnung geführt wird und die Zahlung elektronisch erfolgt. Die abzugsfähigen Höchstbeträge sind:

Diäten in Spanien: 26,67 € / Tag

Diäten im Ausland: 48,08 € / Tag

Übernachtungen in Spanien: 53,34 € / Tag

Übernachtungen im Ausland: 91,35 € / Tag

  • Abzüge für Bereitstellungskosten: Für den Fall, dass die Wohnung zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten genutzt wird und dies im Formular 036 widergespiegelt wird, können bis zu 30% der Versorgungskosten (Internet, Strom …) abgezogen werden.
  • Abzüge für Versicherungsprämien Aufgrund eigener Krankheit des Ehepartners oder der Kinder unter 25 Jahren bis maximal 500 € / Personal und 1500 € bei Invalidität.

Rentenkompatibilität

Der Einzug von 100 % der Altersrente ist bei Fortführung der selbstständigen Erwerbstätigkeit vereinbar, solange sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird diese Maßnahme zur Fortsetzung des Generationenwechsels durchgeführt.

Unfall auf der Reise

Die neuen Vorschriften erkennen den Arbeitsunfall eines Selbstständigen als Arbeitsunfall mit den gleichen Leistungen wie dieser oder eine Berufskrankheit an.

Modell 037

Die steuerliche Vorlagepflicht des Formulars 047 für Geschäfte mit Dritten muss im Januar statt wie bisher im Februar vorgelegt werden. Diese Maßnahme tritt im Januar 2019 in Kraft, wenn sie im Formular 047 der Operationen des Jahres 2017 vorgelegt wird.

Die vollständige BOE-Publikation können Sie unter diesem Link einsehen.