Rechtlicher Link - Was ist das, Definition und Konzept

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Rechtlicher Link - Was ist das, Definition und Konzept
Rechtlicher Link - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Das Rechtsverhältnis ist das Rechtsverhältnis, das zwischen Einzelpersonen entsteht und Rechtswirkungen entfaltet. Sie ist ein wesentliches Element der gesetzlichen Verpflichtung, da die Verpflichtungswirkungen aus der Anleihe hervorgehen.

Die rechtliche Bindung entsteht zwischen zwei oder mehr Personen, wenn sie sich binden und bestimmte Wirkungen erzeugen. Dies zeigt sich beispielsweise in einem Darlehensvertrag, bei dem zwischen Schuldner und Gläubiger eine rechtliche Bindung entsteht.

Durch diese rechtliche Verbindung ist der Gläubiger zur Herausgabe des Geldes oder der Sache und der Schuldner zur Rückgabe verpflichtet. Darüber hinaus entstehen durch die Rechtsverbindung alle weiteren Rechtswirkungen, wie beispielsweise der Anspruch auf Schadensersatz bei Verlust der Sache.

Die rechtliche Verbindung betrifft nur die Parteien der bestehenden Beziehung, im vorherigen Beispiel nur den Gläubiger und den Schuldner, nicht jedoch Dritte, die dieser Verbindung nicht unterliegen.

Die rechtliche Bindung ist eine Folge der Verträge, die von Einzelpersonen geschlossen werden, seien es Arbeits-, Verwaltungs- oder Zivilverträge.

Merkmale der Rechtsanleihe

Der rechtliche Link weist bestimmte Merkmale auf:

  • Es kann nur zwischen Individuen geboren werden und nicht zwischen Objekten oder zwischen Individuen und Objekten.
  • Das Rechtsverhältnis kann sich aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergeben.
  • Das Rechtsband ist das Mittel und der Grund, mit dem ein Schuldner oder Gläubiger vom anderen die ihm zustehenden Wirkungen verlangen kann.

Anwendungsbereiche

Da der juristische Zusammenhang so weit gefasst ist, dass er in verschiedenen Rechtsgebieten abgedeckt werden kann, werden wir einige beobachten:

  • Die rechtliche Bindung, die zwischen einem Vater und einem Kind entsteht, wird als Abstammung bezeichnet.
  • Die rechtliche Bindung, die zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag entsteht.
  • Die rechtliche Verbindung, die zwischen administrativen und verwalteten Regeln entsteht.
  • Das rechtliche Band, das zwischen den Ehegatten entsteht, wenn sie heiraten.
  • Die rechtliche Bindung, die zwischen zwei Personen entsteht, die einen Vertrag jeglicher Art abschließen, zum Beispiel den Mietvertrag.
  • Das rechtliche Band, das zwischen einer Person, die eine Straftat begeht, und dem Staat entsteht.
  • Das rechtliche Band, das zwischen dem Verstorbenen und seinem Erben im Erbrecht entsteht.