Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr - Was es ist, Definition und Begriff

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Anonim

Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist ein Zollsystem der vorübergehenden Steuerbefreiung für die Beförderung von Waren zwischen Ländern der Europäischen Union.

Diese Regelung ermöglicht den freien Verkehr von Gütern mit Ursprung außerhalb der Union im Gebiet der Gemeinschaft. Dafür verleiht es mit diesem Verfahren den zollrechtlichen Status von Unionswaren.

Dies ist eine der Arten von Zollabfertigungssystemen, die die Formalitäten für die Ein- und Ausreise von Waren aus einem Land umfasst.

Merkmale der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Die Überlassung zum freien Verkehr ermöglicht die Einfuhr der Ware durch ein anderes Land als das Bestimmungsland, ohne interne Steuern zu zahlen. Wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer. Mit anderen Worten, der Importeur streicht die Zölle im Hafen und die internen Steuern im Bestimmungsland. Daher ermöglicht es eine Steuerbefreiung für die verschiedenen Länder, durch die die Ware transportiert wird.

Ebenso ist der Verkauf oder Konsum der Ware bis zur Aufhebung der internen Steuern des Bestimmungslandes verboten. Beispielsweise kann eine Ware, die über Spanien nach Deutschland gelangt, auf der Durchreise durch Frankreich weder verkauft noch konsumiert werden. Ziel ist es daher, bei der Durchreise durch verschiedene Länder von Steuerbefreiungen zu profitieren.

Freigabeverfahren für den freien Verkehr

Zunächst gibt der Zollvertreter die Zollanmeldung ab und der Ladung wird ein Kontrollkanal zugewiesen.

Anschließend evaluieren Zollbeamte die handelspolitischen Maßnahmen sowie die entsprechenden Verbote und Beschränkungen.

Danach kommt die Ware im Zollgebiet an und ist zur vorübergehenden Verwahrung bestimmt. Dieser Schritt kann vermieden werden, wenn der Zollkontrollprozess dies zulässt und direkt in das Lager des Eigentümers geht.

Ebenso wird die Risikoanalyse durchgeführt und ggf. die für die Importladung geltenden Tarife festgelegt. Ebenso werden die erforderlichen Prüfungen entsprechend der festgestellten Gefahr durchgeführt.

Anschließend berechnet die Zollbehörde die entstandene Zollschuld und schickt sie zur Löschung. Sobald die Zölle entrichtet oder durch eine Bürgschaft gedeckt sind, erfolgt die Überführung zum zollrechtlich freien Verkehr.

Beispiel für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Nehmen wir an, das spanische Unternehmen Alfa importiert über Vigo Customs eine Lieferung von Büromöbeln. Diese Sendung ist für seinen Kunden Omega mit Sitz in Frankreich bestimmt.

Gemäß dieser Regelung wird die Ware in Vigo nach Zahlung der Zollgebühren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. In diesem Fall nach Prüfung der Einhaltung der Unterlagen mit Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr.

Schließlich unterliegen diese Waren in Frankreich der Erhebung der französischen Mehrwertsteuer für ihren Verbrauch oder ihre Verwendung.