Handelsgesellschaft - Was ist das, Definition und Konzept

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Handelsgesellschaft - Was ist das, Definition und Konzept
Handelsgesellschaft - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Die Handelsgesellschaft ist die Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurde, um eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Erwerbszweck aufzunehmen.

In diesem Sinne werden eine oder mehrere Personen nach handelsrechtlichen Vorschriften gruppiert und werden so zu Partnern, die eine Wirtschafts- und Verwertungstätigkeit mit dem letztendlichen Ziel der Erzielung von Vorteilen ausüben.

Der Hauptgrund für die Gründung einer Handelsgesellschaft besteht darin, eine Beziehung zwischen den Partnern zu schaffen, aus der jeder die Ressourcen entsprechend seiner Kapazitäten sowie die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Know-how jedes einzelnen einbringen kann.

Arten von Handelsunternehmen in der Geschäftswelt

Je nach Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Beziehung zwischen den Gesellschaftern, der Verantwortung, des eingegangenen Risikos und des Unternehmenszwecks kann es sich um verschiedene Arten von Unternehmen handeln.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Organisation mit beschränkter Haftung auf das eingebrachte Kapital. Es ist unterteilt in S.L. aufeinanderfolgend, deren Kapital nach und nach eingezahlt wird, und eine neue Gesellschaft, die elektronisch gegründet wird.
  • Anonyme Gesellschaft: Ein kapitalistischeres Unternehmen, das in Aliquots aufgeteilt ist.
  • Kollektive Gesellschaft: Firmenname, der von mehreren unabhängigen Partnern zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gebildet wird.
  • Begrenzte Partnerschaft: Gesellschaft, in der es Kollektivgesellschafter (die unbeschränkt Schulden verwalten und darauf reagieren) und Kommanditisten (die keine Leitungsfunktionen haben und begrenzt auf das eingebrachte Kapital reagieren) gibt.
  • Arbeitsgesellschaft: Gesellschaft, in der die Arbeiter die Mehrheit des Kapitals besitzen, das gerecht verteilt wird.
  • Genossenschaft: Gesellschaft sozialer Natur, in der sich ihre Partner freiwillig zusammenschließen und in der sie demokratisch und egalitär geführt werden.
  • Wirtschaftliche Interessenvereinigung: Dies sind Gruppen von mehreren Unternehmen aus verschiedenen Ländern, die sich zusammenschließen, um eine bestimmte und endliche Aufgabe zu erfüllen.
  • Kollektivanlagegesellschaft: Investmentgesellschaft, bei der es darum geht, Geld, Vermögenswerte und Ressourcen von verschiedenen Partnern zu beschaffen, um in Güter, Vermögenswerte und Finanzprodukte zu investieren.