Internationale Prüfungsstandards (ISA)

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Internationale Prüfungsstandards (ISA)
Internationale Prüfungsstandards (ISA)
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Die International Standards on Auditing (ISA) sind eine Reihe von Regeln, die von der International Federation of Accountants (IFAC) aufgestellt wurden. Diese Standards streben eine Vereinheitlichung der von den Prüfern durchgeführten Praktiken an.

International Auditing Standards sind mit anderen Worten ein Regelwerk, das darauf abzielt, die von Wirtschaftsprüfern wahrgenommenen Aufgaben zu harmonisieren oder zu vereinheitlichen. Mit anderen Worten, sie versuchen, diese Aufgaben auf Weltebene homogener zu machen, mit dem Ziel, ihre Lesbarkeit angesichts der Globalisierung, die der Planet erlebt, und globaler Interessen zu erleichtern. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Standards keine Auferlegung sind, sondern dass jedes Land souverän darüber entscheidet, ob es sie übernimmt oder nicht.

Die ISAs werden, wie bereits erwähnt, von der International Federation of Accountants oder IFAC für das Akronym ihres englischen Namens (International Federation of Accountants) ausgestellt. Institution, die heute unter dem englischen Namen "International Auditing and Assurance Standards Board" oder "IAASB" (International Auditing and Assurance Standards Board) bekannt ist.

Internationale Prüfungsstandards (ISA)

Der Inhalt der International Standards on Auditing (ISA) ist wie folgt:

  • Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten
    • ISA 200: Grundlegende Ziele und Grundsätze für die Abschlussprüfung.
    • ISA 210: Vereinbarung über die Bedingungen von Prüfungsaufträgen.
    • ISA 220: Qualitätskontrolle des Prüfungsauftrags.
    • ISA 230: Dokumentation.
    • ISA 240: Verantwortung des Prüfers für Prüfungsbetrug und -fehler.
    • ISA 250: Gesetze und Vorschriften zur Abschlussprüfung.
    • ISA 260: Kommunikation von Prüfungsangelegenheiten mit den mit der Governance beauftragten Personen.
    • ISA 265: Mitteilung von Mängeln der internen Kontrolle an die mit der Unternehmensführung beauftragten Personen und an die Unternehmensleitung.
  • Planung
    • ISA 300: Planung einer Abschlussprüfung.
    • ISA 315: Identifizierung und Bewertung des Risikos von wesentlichen falschen Angaben und Konsistenz und Folgeänderungen.
    • ISA 320: Wesentlichkeit oder Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung der Prüfung.
    • ISA 330: Die Reaktionen des Wirtschaftsprüfers auf bewertete Risiken.
  • Risikobewertung und Reaktion auf bewertete Risiken / interne Kontrolle
    • ISA 402: Prüfungsüberlegungen in Bezug auf eine Entität, die eine Serviceorganisation verwendet.
    • ISA 450: Bewertung von während der Prüfung festgestellten falschen Angaben.
  • Prüfnachweis
    • ISA 500: Prüfungsnachweise.
    • ISA 501: Spezifische Überlegungen zu Prüfungsnachweisen für ausgewählte Elemente.
    • ISA 505: Externe Bestätigungen.
    • ISA 510: Erstprüfungsaufträge: Eröffnungssalden.
    • ISA 520: Analytische Verfahren.
    • ISA 530: Audit-Sampling.
    • ISA 540: Prüfung von buchhalterischen Schätzungen, einschließlich buchhalterischer Schätzungen zum beizulegenden Zeitwert und zugehörige Angaben.
    • ISA 550: Verbundene Parteien.
    • ISA 560: Nachfolgende Ereignisse.
    • ISA 570: Aktuelles Anliegen.
    • ISA 580: Schriftliche Darstellungen.
  • Die Arbeit anderer nutzen
    • ISA 600: Nutzung der Arbeit eines anderen Auditors.
    • ISA 610: Überlegungen zum Einsatz der Internen Revision.
    • ISA 620: Die Arbeit eines Experten verwenden.
  • Schlussfolgerungen und Prüfungsurteil
    • ISA 700: Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss.
    • ISA 701: Änderungen des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers.
    • ISA 705: Modifizierte Stellungnahme im Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers.
    • ISA 706: Hervorhebungsabsätze und andere wichtige Absätze im Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers.
    • ISA 710: Vergleiche.
    • ISA 720: Pflichten des Abschlussprüfers in Bezug auf sonstige Informationen in Dokumenten mit geprüften Jahresabschlüssen.
  • Spezialgebiete
    • ISA 800: Der Bericht des Abschlussprüfers zu Zweckprüfungsaufträgen.
    • ISA 805: Besondere Erwägungen – Prüfungen von Einzelabschlüssen und von bestimmten Posten, Konten oder Posten eines Abschlusses.
    • ISA 810: Verpflichtungen zur Berichterstattung über zusammenfassende Abschlüsse.

Ziele der International Standards on Auditing (ISA)

Ziel der International Auditing Standards ist es, in einer zunehmend globalisierten Welt die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer zu standardisieren. Daher sollte ein in Land A durchgeführtes Audit das gleiche (oder ein sehr ähnliches) Ergebnis haben wie in Land B.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass diese Standards ständig überprüft werden. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zur Qualitätskontrolle und damit verbundenen Dienstleistungen.