Accisa (Steuer) - Was ist das, Definition und Konzept

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Accisa (Steuer) - Was ist das, Definition und Konzept
Accisa (Steuer) - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Die Verbrauchsteuer ist eine Sondersteuer auf den Verbrauch von Produkten wie Tabak, alkoholischen Getränken, Energieprodukten und Strom.

Diese Steuer ist eine harmonisierte Steuer in den Staaten der Europäischen Union (EU). Dies ist in der Richtlinie 2008/11/EG über das Verbrauchsteuersystem definiert.

Sondersteuern, wie Verbrauchsteuern, sind indirekte Steuern (die auf den Verbrauch und nicht auf das persönliche Einkommen erhoben werden), die auf den Erwerb bestimmter Güter oder Dienstleistungen erhoben werden.

Verbrauchsteuerpflichtige Produkte im Sinne der Richtlinie 2008/11/EG unterliegen bei ihrer Herstellung, einschließlich gegebenenfalls ihrer Gewinnung im EU-Gebiet, Steuern. Ebenso werden Einfuhren in das Gebiet der Gemeinschaft besteuert.

Eine weitere Überlegung in der die Verbrauchsteuer regelnden Regel ist, dass die Mitgliedstaaten der EU für bestimmte Zwecke andere indirekte Steuern auf die genannten Produkte erheben können. Dies, solange die europäischen Steuervorschriften eingehalten werden.

Es sollte klargestellt werden, dass beim Kauf verbrauchsteuerpflichtiger Produkte durch Privatpersonen für den persönlichen Verbrauch und anschließende Verbringung in ein anderes EU-Mitgliedsland die Verbrauchsteuern in dem Mitgliedstaat entrichtet werden, in dem das Produkt erworben wurde.

An dieser Stelle, da wir über eine harmonisierte Steuer sprechen, müssen wir klarstellen, dass die Harmonisierung aus steuerlicher Sicht ein Prozess der Konvergenz oder Angleichung der Steuersysteme verschiedener Länder ist. Im Fall der Europäischen Union zielt sie auf eine steuerliche Harmonisierung ihrer Mitglieder ab.

Gebiete, in denen die Verbrauchsteuer nicht gilt

Die zum Zollgebiet der EU gehörenden Gebiete, in denen die Accisa nicht anwendbar ist, sind: Kanarische Inseln, Überseedepartements, Ålandinseln und Kanalinseln

Sie gilt auch nicht in den folgenden Gebieten, die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören: Helgioland-Inseln, Gebiet Büsingen, Ceuta, Melilla, Livigno, Campione d'Italia und die italienischen Gewässer des Luganersees.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass:

  • Das Fürstentum Monaco hat dieselbe Berücksichtigung wie die Handelsbewegung mit Ursprung oder Ziel in Frankreich.
  • San Marino hat die gleiche Überlegung wie Italien.
  • Die britischen Souveränitätszonen Akrotiri und Dhekelia erhalten den gleichen Status wie Zypern.
  • Die Isle of Man hat den gleichen Status wie das Vereinigte Königreich.

Ebenso müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren mit Ursprungs- oder Bestimmungsort in Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) gleich behandelt werden wie mit Deutschland.