Zivilgesellschaft - Was sie ist, Definition und Konzept

Anonim

Die Zivilgesellschaft ist eine private Figur, in der zwei oder mehr Menschen gezwungen sind, Ressourcen zu bündeln, um mögliche Gewinne untereinander aufzuteilen.

Im Allgemeinen ist die Zivilgesellschaft eine Vereinbarung zwischen den Parteien, bei der mehrere Personen Geld, Güter und andere Vermögenswerte bündeln, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, das für alle gewinnbringend sein muss und auf dem Beitrag jedes Einzelnen basiert.

Da es sich um eine private und geheime Vereinbarung zwischen den Parteien und nicht um eine Handelsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, GmbH oder andere) handelt, wird sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt und die Handlungen der Gesellschafter gegen Dritte sind individuell ist keine Rechtspersönlichkeit. .

Die Zivilgesellschaft weist folgende allgemeine Merkmale auf:

  • Es muss aus zwei oder mehr Personen bestehen.
  • Die Geburtsstunde der Zivilgesellschaft ist die Unterzeichnung des Paktes.
  • Sie muss einen gemeinsamen Zweck für alle haben und rechtmäßiger Natur sein.
  • Das gemeinsame Ziel muss die Erzielung eines Gewinns sein.
  • Am Gewinn und Verlust müssen sich alle Gesellschafter beteiligen.
  • Es kann kapitalistische oder industrielle Partner haben, die die ersten Güter und Gelder und die zweite Arbeit oder Industrie liefern.
  • Mit der Einkommensteuer werden die Gesellschafter einzeln und als Selbständige besteuert, nicht das Unternehmen als Ganzes.

Arten der Zivilgesellschaft

Je nach Organisation gibt es unterschiedliche Formen der Zivilgesellschaft:

  • Private Zivilgesellschaft: Ihr Ziel ist eine bestimmte und definierte Sache, wie die Ausübung eines Berufes, das Sammeln der Früchte einer Arbeit oder einer Handlung.
  • Universelle Gesellschaft aller gegenwärtigen Güter: Vorhandenes Vermögen wird Eigentum aller Gesellschafter, nicht aber zukünftige Erbschaften, Schenkungen und dergleichen, wohl aber die damit erzielten Früchte.
  • Universelle Gesellschaft aller Gewinne: Die aktuellen und zukünftigen Vermögenswerte, die die Partner von nun an erhalten, sowie deren Erträge werden allen Partnern gemeinsam.

Je nach Formalisierung kann es auch unterschiedliche Gesellschaftsformen geben:

  • Öffentliche Zivilgesellschaften: Sie werden durch eine öffentliche Urkunde vor einem Notar konstituiert, die ihr eine gewisse Rechtspersönlichkeit verleiht.
  • Private Zivilgesellschaften: Es gibt keine Rechtspersönlichkeit wie die Vereinbarungen zwischen privaten und geheimen Partnern.