Liquidationsbilanz - Was es ist, Definition und Konzept

Der Liquidationssaldo besteht aus dem Bilanzsaldo, der die Liste der Vermögenswerte enthält, aus denen das Nettovermögen des Unternehmens besteht.

Mit anderen Worten, es ist der Saldo, der sich nach Begleichung aller Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft ergibt. Dies dient dazu, das Nettovermögen des Unternehmens zu ermitteln, um den entsprechenden Liquidationsprozess fortzusetzen.

Wofür ist das

Damit der gerichtliche Liquidationsprozess der Gesellschaft zufriedenstellend durchgeführt werden kann, muss eine Schlussbilanz erstellt werden, aus der hervorgeht, welchen Wert die Gesellschaft nach der Begleichung ihrer Schulden hat.

Wenn die Formel vor der Erstellung der Liquidationsbilanz daher wie folgt lautet:

Aktiva = Eigenkapital + Verbindlichkeiten

Bei der Tilgung aller Verbindlichkeiten ergibt sich nun ein Gleichgewicht mit dieser Struktur:

Vermögen = Eigenkapital

Nach dem LSC (Capital Companies Law) ist es nicht möglich, ein Unternehmen zu liquidieren, bis seine Verpflichtungen und Schulden zuerst beglichen sind. Nach all diesen Zahlungen beginnt die Berechnung der Liquidationsquote, die jedem Gesellschafter oder Aktionär verbleibt.

Voraussetzungen für die Aufstellung der Liquidationsbilanz

Damit der Saldo verbindlich wirkt und damit zur Vorlage gültig ist, müssen jeweils folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Obligatorische Vorbereitung und Vorbereitung durch die für die Abwicklung ausgewählten Manager.
  • Der Marktwert hat Vorrang vor dem Buchwert.
  • Bestimmung der Abwicklungsgebühr für jeden Gesellschafter oder Aktionär.
  • Endgültige Genehmigung durch die Hauptversammlung.

Nach Durchführung der angegebenen Schritte wäre das entsprechende Handelsregister anzuweisen, die Buchführung der aufzulösenden Gesellschaft aufzulösen, um deren Existenz zu beenden.

Beispiel für Abrechnungssalden

Bei einem Unternehmen, das vor der Liquidation den folgenden Saldo hat:

Jahr 202X

Aktiv… 22.000 €

Nettowert… 10.000 €

Langfristige Vermögenswerte….… 16.000 €

Verbindlichkeiten… 12.000 €

Umlaufvermögen….… € 6.000

Langfristige Verbindlichkeiten……….. € 6.000

-

Kurzfristige Verbindlichkeiten… 6.000 €

GESAMT = 22.000 €

GESAMT = 10.000 € + 12.000 € = 22.000 €

Wie wir sehen, handelt es sich um eine einfache Bilanz, die die drei Faktoren abdeckt, die uns interessieren: Aktiva, Passiva und Reinvermögen. In diesem Fall wäre die Strategie, Schulden mit Umlaufvermögen zu begleichen, da dies am einfachsten zu begleichen ist. Der Rest der Verpflichtungen würde durch die Veräußerung eines Teils des Anlagevermögens beglichen, um die uns fehlende Liquidität zu beschaffen.

Nachdem wir uns um die ausstehenden Schulden (d. h. die Verbindlichkeiten) gekümmert haben, hätten wir einen Liquidationssaldo, so dass:

Jahr 202X

Aktiv … 10.000 €

Nettowert… 10.000 €

Langfristige Vermögenswerte….… 10.000 €

Verbindlichkeiten… € 0

Umlaufvermögen….… € 0

Langfristige Haftung….…. € 0

-

Kurzfristige Haftung… 0 €

GESAMT = 10.000 €

GESAMT = 10.000 € + 0 € = 10.000 €

Schließlich muss nur noch das Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgewandelt werden, um die Schlussabrechnung vorzunehmen und so die jeweils entsprechende Schlussrate zu berechnen.

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