Alles scheint darauf hinzudeuten, dass sich die Weltwirtschaft und auch die spanische Wirtschaft auf dem Weg der Abschwächung befinden. Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums bedeutet, von der Schaffung von Arbeitsplätzen zur Vernichtung von Arbeitsplätzen überzugehen.
Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand sind untrennbar miteinander verbundene Begriffe. Wenn jedoch kein Wachstum möglich ist, kommt es zu einer schmerzhaften Dynamik der Arbeitsplatzvernichtung. In diesem Zusammenhang nehmen Entlassungen zu. Aus diesem Grund möchten wir von Economy-Wiki.com einige Grundbegriffe zu den verschiedenen Kündigungsarten geben und ihre Hauptursachen erläutern.
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ist es wichtig, dass sie ihre Rechte sowie alle rechtlichen und technischen Fragen kennen, die mit den verschiedenen Kündigungsarten verbunden sind.
Disziplinarrechtliche und sachliche Kündigung
Zunächst ist zu beachten, dass für eine Kündigung ein Grund vorliegen muss. Daher finden wir zwei große Kategorien von Entlassungen:
- Disziplinarische Entlassung: Sie findet statt, wenn der Arbeitnehmer seinen in seinem Arbeitsvertrag niedergelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir können unter anderem Situationen des Ungehorsams gegenüber dem Arbeitgeber, Verspätung, Belästigung, Beleidigungen des Arbeitgebers oder Dritter oder eine Verringerung der Arbeitsproduktivität unter das normale Niveau feststellen.
- Kündigung aus sachlichen Gründen: Es gibt keinen Vertragsbruch, aber es gibt eine Reihe von Elementen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer zu entlassen. Einige Beispiele sind die mangelnde Anpassung des Arbeitnehmers an die Arbeitsposition (Unfähigkeit), ein starker Rückgang des Verkaufseinkommens, die Unfähigkeit des Arbeitnehmers, sich an technische Veränderungen anzupassen und Fehlzeiten von der Arbeit.
Formale Anforderungen
Bei einer Kündigung ist unbedingt auf die formalen Voraussetzungen zu achten. Daher ist die Mitteilung der Kündigung durch ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Schreiben mit Angabe des Grundes unabdingbar. Es genügt nicht nur, die Ursache anzugeben, denn diese muss in Artikel 55 des Arbeitnehmerstatuts und in den entsprechenden Tarifvertrag aufgenommen werden. Schließlich ist das Datum anzugeben, ab dem der Arbeitsvertrag endet.
Die häufigsten Kündigungsgründe heute
Unter den verschiedenen Kündigungsgründen zeigt uns die aktuelle arbeits- und ökonomische Realität, dass bestimmte Kündigungsarten häufiger vorkommen.
- Verspätungen und Abwesenheiten vom Arbeitsbesuch: Um einen Arbeitnehmer zu entlassen, müssen die Abwesenheitstage und die Schwere ihrer Verspätung gezählt werden. Somit werden die Abwesenheitstage und die zeitlichen Verzögerungen, ab denen die Entlassung erfolgen kann, in der Vereinbarung berücksichtigt.
- Leistungsabfall am Arbeitsplatz: Es ist ziemlich komplex, den Leistungsgrad eines Arbeitnehmers in seiner Position zu messen. Die Kontrolle der Arbeitsleistung ist in Unternehmen besser möglich, in denen die Arbeit stark standardisiert ist und die über entsprechende Leistungsindikatoren verfügen. Liegen jedoch Mitteilungen an den Arbeitnehmer über den Leistungsabfall vor, können diese eine große Hilfe bei der Begründung der Kündigung sein.
- Verstöße gegen den Arbeitgeber und Dritte: Dies bedeutet Respektlosigkeit nicht nur gegenüber Chefs, sondern auch gegenüber Kollegen. Eingeschlossen sind verbale und körperliche Vergehen, ohne das sogenannte „Mobbing“ oder die Belästigung am Arbeitsplatz beiseite zu lassen.
- Budgetkürzung: Wir sehen uns mit einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen konfrontiert. Sie kann auftreten, weil das Unternehmen in eine Verlustsituation gerät, aufgrund eines starken Rückgangs der ordentlichen Umsatzerlöse oder aufgrund von Verlustprognosen. Um eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen nachweisen zu können, ist die Vorlage entsprechender finanzieller Unterlagen erforderlich.
- Massenentlassung: Auch bekannt als ERE oder Employment Regulation File, ist es gleichbedeutend mit der Vernichtung einer erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen. Damit dies als Massenentlassung gilt, müssen mindestens 10 Arbeitnehmer von insgesamt 100 Arbeitnehmern, mindestens 10 % der Arbeitnehmer eines Unternehmens mit 100 bis 300 Arbeitnehmern und schließlich 30 Arbeitnehmer von den Entlassungen betroffen sein in einem Unternehmen mit mindestens 300 Mitarbeitern. Die Akkreditierung der Massenentlassung setzt die Vorlage aller wirtschaftlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Erinnerung und Lagebericht) der letzten zwei Jahre voraus.