Nicht abzugsfähige Ausgaben - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Nicht abzugsfähige Ausgaben sind Ausgaben, die bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, auf die Steuern gezahlt werden, nicht abgezogen werden können..

Nicht abzugsfähige Aufwendungen sind also Aufwendungen, die bei der Berechnung des Jahresüberschusses vor Steuern nicht berücksichtigt werden (zB Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer).

Nicht abzugsfähige Aufwendungen können bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt werden, da sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Aus diesem Grund erlauben sie keine Steuerersparnis bei der Staatskasse.

Es sollte beachtet werden, dass die Gesetzgebung jedes Landes die unterschiedlichen Ausgaben vorsieht, die nicht abzugsfähig sind.

Ebenso ist die Einbeziehung nicht abzugsfähiger Ausgaben eine Praxis, die verwendet wird, um Steuern zu vermeiden. Allerdings läuft die Firma bzw. der Arbeitgeber Gefahr, von der Inkassobehörde entdeckt zu werden.

Das Gegenteil eines nicht abzugsfähigen Aufwands ist ein abzugsfähiger Aufwand. Dies ist diejenige, die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden kann, wie z.

Beispiele für nicht abzugsfähige Ausgaben

Einige Beispiele für nicht abzugsfähige Ausgaben sind:

  • Einkauf von Lebensmitteln für die Familie oder den Eigenbedarf.
  • Ausgaben für persönliche Unterhaltung.
  • Geldbußen
  • Verzugszinsen.
  • Spenden

Es sollte klargestellt werden, dass, obwohl wir einige Beispiele für nicht abzugsfähige Ausgaben vorgestellt haben, das Unternehmen oder die Person mit gesundem Menschenverstand erkennen muss, wenn das Kausalitätsprinzip nicht erfüllt ist. Das heißt, wenn die Auszahlung in direktem Zusammenhang mit einem Teil des Produktionsprozesses steht oder zu einem Vorteil für das Unternehmen geführt hat.

Beispiel für nicht abzugsfähige Ausgaben

Als nächstes sehen wir ein Beispiel für nicht abzugsfähige Ausgaben.

Angenommen, Unternehmen X ist ein Reifenhersteller. Während einer Geschäftsreise lernte der General Manager einen Freund aus Kindertagen kennen und sie gingen zum Abendessen in ein schickes Restaurant.

Soll die Rechnung in diesem Fall in die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens aufgenommen werden?

Die Antwort auf die Frage ist nein. Dies liegt daran, dass das Abendessen im Restaurant, obwohl der Grund für die Reise geschäftlich war, nichts mit dem Geschäft der Firma zu tun hat.

Abzugsfähige Ausgaben