Einheitswert - Was es ist, Definition und Konzept

Der Einheitswert ist der Betrag, der jedem Artikel einzeln zugeordnet wird. Wir beziehen uns möglicherweise auf den Preis oder die Kosten einer Ware.

Mit anderen Worten, der Einheitswert ist der, der einem Gut sowohl bei der Bestimmung seines Marktpreises als auch bei der Berechnung der Produktionskosten zugeschrieben wird.

Auf der einen Seite haben wir dann den Begriff des Stückpreises. Dieser erscheint auf Zahlungsbelegen in der Regel ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

Somit wird der Stückwert des Produktes angezeigt, der mit der Stückzahl multipliziert eine Zwischensumme ergibt. Auf diesem Betrag werden schließlich die zu zahlende Steuer und der Gesamtbetrag der Transaktion berechnet.

Beispiel für Stückwert im Preis

Nehmen wir zum Beispiel an, eine Person hat 20 Stück Brot gekauft und auf dem Einzahlungsschein ist die Summe der Transaktion für 12 Euro angegeben. Wenn wir davon ausgehen, dass die Mehrwertsteuer 14 % beträgt, wie hoch wäre dann der Einheitswert jedes Brotes?

Zuerst berechnen wir die Zwischensumme (S):

S * 1,14 = 12

S = 12 / 1,14 = 10,52

Dann teilen wir die Zwischensumme durch die Anzahl der Einheiten:

10,52 / 20 = 0,5265 Euro oder 52,65 Euro-Cent.

Kosten pro Einheit

Der Stückwert kann auch berechnet werden, wenn wir uns auf die Herstellungskosten beziehen. Dazu müssen wir alle Kosten berücksichtigen, sowohl feste (die nicht von der Stückzahl abhängig sind), wie die Miete von Maschinen, als auch Variablen, wie die in der Fertigung verwendeten Produktionsmittel.

Außerdem können Vertriebs- und Verwaltungskosten, wie beispielsweise Werbekosten, enthalten sein. Dies, obwohl sie nicht direkt Teil des Produktionsprozesses sind.

Angenommen, der Bäcker im vorherigen Beispiel hat beispielsweise folgende Kosten pro Tag:

  • Fixkosten: 20 Euro
  • Variable Kosten: 1.000 Euro
  • Verwaltungs- und Vertriebskosten: 500 Euro

Außerdem gehen wir davon aus, dass pro Tag 3.100 Brote produziert werden. Die Stückkosten für jedes Brot betragen also:

  • Gesamtkosten: 1.000 + 20 + 500 = 1.520 Euro

Stückkosten: 1.520 / 3.100 = 0,4903 Euro oder 49,03 Euro-Cent.

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