Politischer Konsens - Was er ist, Definition und Konzept

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Politischer Konsens - Was er ist, Definition und Konzept
Politischer Konsens - Was er ist, Definition und Konzept
Anonim

Politischer Konsens ist die Einigung, die von den Parteien einer Gruppe oder zwischen mehreren Gruppen durch Annahme durch alle erreicht wird.

Politischer Konsens ist eine Form der Entscheidungsfindung. Das heißt, sie können zwingend und einseitig angenommen werden oder von einigen der Parteien, die andere auslassen. Aber Konsens erfordert die Zustimmung aller und lässt niemanden aus.

In der Politik ist es ein regelmäßig zu hörender Begriff, der sich auf die von den verschiedenen politischen Kräften getroffenen Pakte oder Vereinbarungen bezieht. Aber meistens ist es ein falscher Konsens. Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, geschieht dies in der Regel mit absoluter Mehrheit, also halb plus 1, sodass Gesetze mit fast der Hälfte des Parlaments dagegen verabschiedet werden können.

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Konsens größer sein muss, wie bei Verfassungsreformen. Im Falle Spaniens ist je nach Titel eine Mehrheit von drei Fünfteln oder zwei Dritteln erforderlich. Auch die mexikanische Verfassung erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Darüber hinaus wird in einigen Fällen das Volksreferendum verwendet, bei dem die Bevölkerung das verabschiedete Abkommen direkt ratifiziert.

In einigen Ländern wird je nach demokratischer Tradition der Konsens für die Verabschiedung bestimmter Gesetze oder Reformen von großem Gewicht verwendet. Zum Beispiel: Bildung, staatliche Renten oder außenpolitische Leitlinien.

Beispiel für eine Konsensrichtlinie

Ein sehr deutliches Beispiel für eine Konsenspolitik sind die Moncloa-Pakte, die während des Übergangs in Spanien durchgeführt wurden.

Spanien befand sich 1977 in einem sehr heiklen wirtschaftlichen und sozialen Kontext: Um der Situation zu begegnen und die hohe Inflation zu kontrollieren, wurde eine Reihe von Reformen durchgeführt. Die getroffenen Vereinbarungen fanden die Unterstützung aller politischen Kräfte, der Arbeitgeber und teilweise der Gewerkschaften. In diesem Fall gab es einen echten Konsens zwischen den verschiedenen intervenierenden Akteuren.