Wettbewerbsrecht - Was ist das, Definition und Begriff

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Wettbewerbsrecht - Was ist das, Definition und Begriff
Wettbewerbsrecht - Was ist das, Definition und Begriff
Anonim

Das Wettbewerbsrecht legt Regeln und Verfahren fest, die den freien Wettbewerb auf dem Markt schützen sollen.

Wettbewerbsrecht gibt es normalerweise in den Ländern, die nach einem marktwirtschaftlichen System arbeiten. Volkswirtschaften, in denen es Unternehmen und Menschen freisteht, ein kommerzielles Geschäft zu gründen oder zu beenden, um Gewinn zu erzielen.

In einem freien Marktsystem besteht die Gewissheit, dass der freie Austausch zwischen Käufern und Verkäufern das beste System zur Erzielung von Effizienz ist. Es wird jedoch anerkannt, dass es in manchen Fällen erforderlich ist, dass der Staat eingreift, um wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zu verhindern und zu bestrafen.

Ziel des Wettbewerbsrechts

Ziel des Wettbewerbsgesetzes ist es, ein ideales Umfeld zu erhalten, damit Unternehmen und Einzelpersonen frei und aus eigenem Antrieb konkurrieren können.

Zu den vom Wettbewerbsrecht berücksichtigten Elementen gehören die folgenden:

  • Schaffung der Behörden, die für den Schutz des freien Wettbewerbs auf dem Markt zuständig sind. Seine Struktur, Mission und Befugnisse werden normalerweise definiert.
  • Definieren, verfolgen und bestrafen Sie Verhaltensweisen, die als wettbewerbswidrig gelten.
  • Legen Sie Verfahren für Ermittlungen, Sanktionen und Schadensersatzforderungen fest.

Beispiele für Verhaltensweisen, die das Wettbewerbsrecht verfolgt

Zu den Verhaltensweisen, die das Wettbewerbsrecht verfolgt, gehören:

  • Absprache: Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern über Preis und / oder zu verkaufende Menge.
  • Verkaufsverweigerung: Verkaufsverweigerung, um den Wettbewerb einzuschränken.
  • Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Unternehmen, die ihre Position missbrauchen, um den Wettbewerb einzuschränken.
  • Konzentrationsoperationen: Das gefährdet den Wettbewerb.

Wettbewerbsrecht in Spanien

In Spanien gilt das Gesetz 15/2007 vom 3. Juli. Es legt unter anderem das verbotene Verhalten, das Kontrollverfahren für Zusammenschlüsse und den institutionellen Rahmen für die Anwendung des Gesetzes fest.

Das Gesetz 3/2013 vom 4. Juni legt seinerseits die Struktur der Nationalen Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC), der spanischen Wettbewerbsbehörde, fest.