Das wirkliche Recht ist ein Recht, das es seinem Eigentümer ermöglicht, einen wirtschaftlichen Nutzen aus einem bestimmten Vermögenswert zu ziehen. Dies sofort, ausschließlich und geschützt durch die entsprechenden Behörden.
Mit anderen Worten, das eigentliche Recht ist die vom Gesetz anerkannte Zuweisung einer Person, eine Immobilie zu nutzen und daraus wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Es handelt sich in der Regel um dingliche Rechte an materiellen oder materiellen Vermögenswerten. Wir müssen jedoch bedenken, dass es geistige Eigentumsrechte an immateriellen Vermögenswerten gibt, wie beispielsweise die Formel für eine neue Limonade.
Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist, dass das tatsächliche Recht vollständig und ausschließlich von einer Person ausgeübt oder mit anderen geteilt werden kann. Zum Beispiel teilt sich eine Familie, die in einer Wohnung lebt, das Grundstück.
Beispiele für echte Rechte
Einige Beispiele für echte Rechte sind:
- Besitz: Es bedeutet, die Verwahrung des geschützten Eigentums aufrechtzuerhalten.
- Nießbrauch: Recht auf Genuss oder Genuss der Sache eines anderen, ohne deren Eigentümer zu werden.
- Nutzung und Raum: Dies ist bei Immobilien der Fall. Der Mieter eines Hauses kann es bewohnen und nutzen, aber er ist nicht dessen Eigentümer.
- Übertragung: Der Eigentümer kann eine Immobilie verkaufen, erben oder verschenken.
Sachenrecht versus Sachenrecht
Es ist wichtig zu beachten, dass das Eigentumsrecht eine Art dingliches Recht ist, das alle Befugnisse umfasst, die über einen Vermögenswert ausgeübt werden können.
So hat der Eigentümer eines Vermögenswerts unter anderem das Recht, diesen zu nutzen, zu übertragen, zu verkaufen, zu vernichten.
Mit anderen Worten, das Eigentumsrecht ist ein Fall des realen Rechts, bei dem die Befugnisse vollständig oder vollständig sind.
Wer also ein dingliches Recht an einer Immobilie ausübt, ist nicht unbedingt deren Eigentümer.
Merkmale des realen Rechts
Die Hauptmerkmale des realen Rechts sind die folgenden:
- Unmittelbarkeit: Der Eigentümer kann die Immobilie ohne vorherige Zustimmung einer anderen Person sofort nutzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Ausnahmen geben kann, wenn bei der Ausübung dieser Befugnis die Rechte einer anderen Person beeinträchtigt werden.
- Fakultät für Ausgrenzung: Der Eigentümer hat die Befugnis, anderen den Zugriff auf das geschützte Eigentum zu verhindern. So kann beispielsweise ein Hausbesitzer Fremden am Betreten seines Grundstücks hindern.
- Präferenz: Der Schutz ist vor dem Gesetz gewährleistet, vor einer anderen Person, die dieses Recht ebenfalls geltend machen könnte. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass eine Person ein Grundstück besitzt und es verkauft. Dann wird er weiterhin als Eigentümer der Immobilie anerkannt, bis der neue Eigentümer in den amtlichen Aufzeichnungen anerkannt ist.
- Verfolgung: Dies bedeutet, dass der Eigentümer die Rückgabe eines gestohlenen oder ihm weggenommenen Eigentums verlangen kann. Ebenso kann es verhindern, dass die Person, die sich das Eigentum unrechtmäßig angeeignet hat, es ausbeutet oder davon profitiert.
Möglichkeiten zum Erwerb von Schutzrechten
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein echtes Recht zu erwerben:
- Ursprung: Das Recht basiert nicht auf dem eines Vorbesitzers. Zum Beispiel, wenn eine Person mitten auf der Straße einen 10-Euro-Schein findet.
- Derivate: Wenn das Recht von einem Vorbesitzer stammt. Zum Beispiel, wenn eine Person ein Haus kauft, das zuvor jemand anderem gehörte.
Es sei darauf hingewiesen, dass auf derivative Weise erworbene reale Rechte nicht unbedingt eine Gegenleistung implizieren. Das heißt, es kann sich um einen Verkauf, eine Spende oder eine Erbschaft handeln.
Ebenso kann der Erwerber andere oder gleiche dingliche Rechte erlangen, die jedoch niemals denen des Vorbesitzers übergeordnet sind. So kann beispielsweise ein Mieter einer Wohnung diese untervermieten, aber nicht das Eigentum an dieser Immobilie übertragen.