Diebstahl - Was ist das, Definition und Konzept

Diebstahl ist die Aneignung fremden Eigentums ohne Zustimmung, jedoch ohne Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewalt.

Mit anderen Worten, Diebstahl ist eine Straftat, die darin besteht, das Vermögen einer anderen Person (natürlicher oder juristischer) unrechtmäßig zu übernehmen. Es zeichnet sich daher dadurch aus, dass keine Aggression oder Einschüchterung gegenüber dem Eigentümer oder Verwalter der Immobilie aufrechterhalten wird.

Es ist wichtig zu definieren, worin der Diebstahl besteht, insbesondere in Versicherungsverträgen, da davon die geschätzte Entschädigung abhängt (wir werden dies später erläutern).

Unterschied zwischen Diebstahl und Raub

Im Gegensatz zu Diebstahl ist bei Raub die Anwendung von Gewalt erforderlich. In diesem Fall wird der Schaden von einem materiellen Gut, beispielsweise einer Tür oder einem Fenster, aufgenommen.

Ebenso unterscheidet sich Diebstahl von Raub, bei dem Gewalt ausgeübt wird oder eine andere Person direkt bedroht wird.

Bedeutung von Diebstahl in der Versicherung

Auf dem Versicherungsmarkt ist es wichtig festzustellen, ob es sich um Raub, Raub oder Diebstahl handelt. Im letzteren Fall ist es möglich, dass das Unternehmen im Vergleich zu den anderen beiden weniger bereit ist, eine geringere Entschädigung zu zahlen.

Dies ist damit zu erklären, dass es bei einem Diebstahl schwieriger ist nachzuweisen, dass der Diebstahl der Immobilie gegen den Willen des Eigentümers erfolgte. Dies, es sei denn, die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.

Auf der anderen Seite sind bei einem Raubüberfall oder Raub in der Regel offensichtliche Spuren von Aggression (Überfall) oder erzwungenen Türen, Glasscherben (Überfall) entweder an der Person oder am Eigentum, auf die die Gewalt ausgeübt wurde (es sei denn, der Angriff bestand darin). nur eine Bedrohung).

Diebstahl Beispiel

Ein Beispiel für Diebstahl kann sein, wenn eine Person ein Lebensmittelgeschäft betritt und einige Artikel aus dem Laden entfernt, ohne dass es jemand bemerkt.

Da in diesem Fall keine Gewalt angewendet wurde, gilt die Tat als Diebstahl. Hätte der Dieb dagegen eine Waffe auf das Sicherheitspersonal gerichtet, wäre es Raub.

Wenn der Dieb am frühen Morgen in die Räumlichkeiten eingebrochen wäre, indem er die Tür aufgebrochen hätte, würden wir mit einem Raubüberfall konfrontiert.