Der Eigentümer ist die natürliche oder juristische Person, die die Eigentums- oder Domänenhandlung eines Vermögenswerts ausübt. Das heißt, es übt Besitz und Kontrolle über einen bestimmten Vermögenswert aus.
Gleichzeitig mit dem Begriff des Privateigentums hat die Definition des Eigentümers eine historische Entwicklung durchgemacht.
Im wirtschaftlichen Bereich ist es üblich, den Eigentümer als die Person oder das Unternehmen zu verstehen, die einen Vermögenswert (persönliches Eigentum, Immobilien, Unternehmen, Unternehmen) besitzt oder beherrscht. Diese Domain bedeutet die Fähigkeit, bestimmte Entscheidungen über ihre wirtschaftliche Nutzung, ihre Erhaltung, ihre Übertragung oder ihren Verkauf zu treffen.
Der rechtliche Rahmen, der den Handlungsspielraum eines Eigentümers regelt, variiert je nach Land und Rechtsstaatlichkeit, in der er ansässig ist.
Das Konzept von Eigentümer versus Manager
Alternativ muss ein Eigentümer keine eigentumsbezogene Tätigkeit ausüben, da diese Befugnis durch gewerbliche Schutzinstrumente (beispielsweise bei Technologiepatenten) oder Mietverträgen übertragen werden kann.
Anders ausgedrückt bedeutet das Eigentum an einem Vermögenswert nicht unbedingt, dass der Eigentümer der Verwalter des Vermögenswerts ist. In diesem Sinne ist die Existenz von bloßem Eigentum wichtig, um den Ursprung dieses Konzepts zu verstehen.
Eine weitere gängige Eigentumsform ist die der Gesellschafter eines Unternehmens, bei denen es durch den Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen viele Eigentümer gibt.
Verschiedene Arten von Besitzern
- Je nach Art: öffentlich oder privat, je nachdem, ob es sich um den Staat oder Privatpersonen oder Unternehmen handelt
- Je nachdem, ob es Eigentum teilt oder nicht: kollektiv oder individuell, wie oben erwähnt.
- Unter Berücksichtigung ihrer Rolle bei der Entwicklung des Vermögenswerts: Vermögenswert oder Verbindlichkeit, je nachdem, ob der Eigentümer aktiv an Entscheidungen über die Zukunft des Vermögenswerts beteiligt ist oder nicht.