Gewaltenteilung - Was es ist, Definition und Begriff

Die Gewaltenteilung, auch Gewaltenteilung genannt, ist eine Organisationsform der Staaten, die auf der Verteilung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse in drei Bereiche beruht: Legislative, Exekutive und Judikative.

Obwohl das Konzept der Gewaltenteilung historische Vorläufer hat, die mit der Entstehung von Demokratien verbunden sind, ist es Montesquieus Theorie der Gewaltenteilung, die es im 18. Jahrhundert zusammengefasst und definiert hat.

Im Allgemeinen wird diese Teilung oder Trennung als Maßnahme oder Instrument zur Verteidigung der Freiheiten in verschiedenen Nationen aufgestellt. Dies geschieht, weil die Akkumulation von Befugnissen oder Kompetenzen unter denselben Subjekten mit totalitäreren Staatsmodellen wie Diktaturen verbunden ist.

Historische Phänomene wie die industrielle Revolution und die Entwicklung einer neuen Staatsbürgerschaft mit der dominierenden Rolle der Bourgeoisie an der Macht mit dem Fall des alten Regimes. Daher ist seine Bedeutung eng mit dem Begriff der Demokratie verbunden.

Hauptziel der Gewaltenteilung

Durch die Verteilung der Regierungsverantwortung wird eine gegenseitige Kontrolle zwischen den entsprechenden Führungskräften ermöglicht. Mit anderen Worten, wenn ein gesellschaftspolitisches System in einem seiner Aspekte oder Bereiche versagt, sollten die anderen „Beine“ die Kraft oder rechtliche Unterstützung haben, ihrem Fehlverhalten entgegenzutreten.

Beispielsweise sollte die Justiz für die Aufdeckung und Sanktionierung von Fällen staatlicher Korruption zuständig sein, also die Legislative und Exekutive.

Auf diese Weise muss die Machtverteilung in einer Gesellschaft ein Gegengewicht in ihren gesellschaftspolitischen Eliten herstellen, um den Bürger zu verteidigen. Somit ist es möglich, Umstände einer Verschlechterung des Systems zu verhindern oder zu kontrollieren und zu bestrafen, wenn dies passiert.

Durch Gewaltenteilung entstandene Stände

Die Organisationsstruktur eines Territoriums, das durch eine feste Gewaltenteilung oder Gewaltenteilung gekennzeichnet ist, ergibt sich aus folgenden Ständen:

  • Legislative, bestehend aus den Organen, die für die Erstellung und Anpassung der verschiedenen im System vorhandenen Gesetze zuständig sind.
  • Exekutivgewalt, Verwaltungs- und Regierungssystem, das für die staatliche Verwaltung und verschiedene öffentliche Aufgaben zuständig ist.
  • Gerichtsbarkeit, zu der Justizbehörden und andere Gerichte gehören, deren Hauptzweck der Rechtsschutz der Bürger und die Einhaltung der Gesetze ist, die ihr tägliches Leben regeln.

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