Grundrechte - Was es ist, Definition und Konzept

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Grundrechte - Was es ist, Definition und Konzept
Grundrechte - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Die Grundrechte sind diejenigen, die am engsten mit der Menschenwürde verbunden sind. Sie sind die Grundpfeiler jeder Rechtsordnung jedes demokratischen Staates und des Rechts. Sie sind grundlegend und unveräußerlich und werden in den Verfassungen der verschiedenen Länder garantiert.

Die Grundrechte sind laut RAE: "Rechte, die, weil sie der Menschenwürde innewohnen und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit notwendig sind, in der Regel von modernen Verfassungen erhoben werden und ihnen einen höheren Rechtswert zuordnen."

Wie wir sehen, sind die Grundrechte die wichtigsten Rechte für den Bürger, da sie als grundlegende Instrumente fungieren. Aus ihnen entwickeln Bürger ihre persönlichen Lebensprojekte. Sie setzen sich aus negativen und positiven Rechten zusammen. Erstere zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich nicht in das Leben der Bürger einmischen. Im letzteren Fall muss der Staat Maßnahmen ergreifen, um sie der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Fälle, die die Grundrechte und die übrigen Artikel der Verfassung betreffen, werden von einem anderen Gericht, dem Verfassungsgericht, entschieden.

Obwohl jedes Land seine eigene Entwicklung der Grundrechte festlegt, hat die Europäische Union die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Genehmigt vom Europäischen Parlament im Jahr 2000, um seinen Geltungsbereich für alle Länder der Union festzulegen.

Merkmale der Grundrechte

Aus der oben entwickelten Definition können wir die folgenden Merkmale extrahieren:

  • Sie sind die grundlegendsten und unveräußerlichsten Rechte, die die Bürger haben.
  • Sie garantieren die Entwicklung der lebenswichtigen Projekte der Bürger.
  • Sie setzen sich aus positiven und negativen Rechten zusammen.
  • Sie haben Staatscharakter.
  • Sie werden erstellt und in den Verfassungen der Länder verankert.

Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten

Es mag den Anschein haben, als würde über Grundrechte und Menschenrechte das gleiche Konzept, die gleiche Art von Rechten gesprochen, aber das ist nicht der Fall. Es ist notwendig, die Differenzierungen festzulegen, da sie zwar eine Reihe von Ähnlichkeiten aufweisen, aber nicht gleich sind.

Der erste Unterschied ist der Umfang. Grundrechte wirken und werden innerhalb der nationalen Grenzen und für den Fall, dass sie in die Rechtsordnung aufgenommen werden, gewährleistet. Die Menschenrechte hingegen sind allen Nationen gemeinsam, da ihre Erklärung festlegt, dass sie jedem Menschen kraft seines Menschseins zugehören, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht oder Religion.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, wer sie festlegt. Die Grundrechte sind, wie oben erwähnt, in der Verfassung jedes Landes enthalten. Stattdessen werden die Menschenrechte in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 von der UNO entwickelt.

In der Praxis werden Menschenrechte in vielen Ländern verletzt, da sie nur in Demokratien gesetzlich garantiert sind. Da die Erklärung jedoch einen globalen Geltungsbereich hat, denunziert die UNO sie und fleht diejenigen an, die sie verletzen, ihre Verletzung einzustellen.

Grundrechte in Spanien

In der spanischen Verfassung von 1978 sind die Grundrechte im ersten Abschnitt des zweiten Kapitels von Titel I enthalten. Dies sind die Artikel 15 bis 29.

  • An erster Stelle wird das Recht auf Leben, körperliche und sittliche Unversehrtheit anerkannt.
  • Bildungsrechte.
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit.
  • Ideologische, religiöse und Religionsfreiheit.
  • Recht auf Ehre, persönliche und familiäre Privatsphäre und Selbstbild.
  • Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes und auf Freizügigkeit.
  • Freiheit der Meinungsäußerung, des Schaffens, der akademischen Freiheit und der freien Information.
  • Versammlungsrecht.
  • Vereinigungsrecht.
  • Niemand wird wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt, die vor der Entwicklung seiner Strafe begangen wurden.
  • Recht auf politische Teilhabe.
  • Recht auf Gerechtigkeit.
  • Ehrengerichte sind verboten.
  • Recht auf Vereinigungsfreiheit.
  • Petitionsrecht.

Grundrechte in Kolumbien

Um ein weiteres Beispiel für die Grundrechte zu sehen, die in den verschiedenen Verfassungen der Staaten enthalten sind, werden wir sehen, wie Kolumbien dies tut.

Sie werden im ersten Kapitel des zweiten Titels gesammelt und umfassen eine größere Zahl als im spanischen Fall, die von Artikel 11 bis 41 reicht. Einige davon sind die folgenden:

  • Das Recht zu leben.
  • Niemand wird dem Verschwindenlassen oder der Folter ausgesetzt.
  • Gleichheit vor dem Gesetz.
  • Recht auf Anerkennung der Rechtspersönlichkeit aller Menschen.
  • Verbot der Sklaverei.
  • Recht auf persönliche und familiäre Privatsphäre.
  • Recht auf Entfaltung der freien Persönlichkeit.
  • Gewissens- und Religionsfreiheit.
  • Recht auf Arbeit und freien Beruf.
  • Der Staat garantiert die Freiheit von Lehre, Studium, Forschung und Lehre.
  • Gegen jedes gerichtliche Urteil kann Berufung eingelegt werden.
  • Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit.
  • Recht zu organisieren.

Dies sind nur einige davon. Wie wir sehen können, stimmt sie in einigen Fällen mit denen der spanischen Verfassung überein und in anderen nicht. Dies bedeutet nicht, dass Spanien die Rechte, die in der kolumbianischen Verfassung erwähnt werden, nicht mehr regelt oder sammelt, sie sind einfach in eine andere Art von Gesetz aufgenommen, ohne dass diese grundlegender Natur sind.