Beschwerdeinstanz - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Die Beschwerdebeschwerde ist ein außerordentliches Rechtsmittel, das den Parteien im gerichtlichen Verfahren im Falle der Unzulässigkeit von Mitteln zur Verfügung steht.

Bei diesem Rechtsbehelf handelt es sich um einen Rechtsbehelf, mit dem die Parteien versuchen, eine Berufung zuzulassen, die von dem Gericht, bei dem sie vorbereitet wurde, abgelehnt wurde. Auf der anderen Seite entscheidet nicht dieses Gericht, das die Berufung ablehnt, sondern ihr hierarchischer Vorgesetzter.

Wo wird dieser Einspruch eingelegt? Wer löst es? Diese Beschwerde gilt als nicht erstattungsfähig, d. h., sie wird bei derselben Justizbehörde eingereicht, die die Unzulässigkeit einer anderen Beschwerde ausgesprochen hat. Ebenso wird es von dem Organ entschieden, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat. Daher entscheidet im Gegensatz zu anderen Mitteln wie der Berufung kein höheres Gericht über diese Berufung.

Andererseits müssen die gerichtlichen Entscheidungen, die mit diesem Rechtsbehelf angefochten werden, aus rückzahlbaren Mitteln unzulässig sein. Beispielsweise kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn uns ein Einspruch (Rückgabe) verweigert wird. Dagegen kann eine Beschwerde nicht eingereicht werden, wenn ein Wiederaufnahmeantrag unzulässig ist (nicht erstattungsfähig).

Prozess

Das Verfahren für diese Berufung besteht aus drei Phasen.

  1. Vorbereitung: Vor der Justizbehörde, die den Beschluss zur Ablehnung einer weiteren Berufung erlassen hat.
  2. Einreichung: Vor der gerichtlichen Instanz des Gerichts, das den Beschluss erlassen hat, den wir mit der Beschwerde anfechten.
  3. Begründung: Wer über diese Berufung entscheidet, ist das höhere hierarchische Gericht.

Beispiel für Beschwerdebehebung

Um diese Ressource besser zu verstehen, sehen wir uns ein Beispiel an:

  1. "A" reicht eine Klage gegen "B" ein, damit "B" eine Schuld begleicht, die er mit "A" eingegangen ist.
  2. Das Gericht erster Instanz entscheidet zugunsten von „B“ und weist darauf hin, dass mit „A“ keine Schuld besteht.
  3. „A“ möchte Berufung einlegen und legt beim Gericht erster Instanz Berufung ein.
  4. Das Gericht erster Instanz weist diese Beschwerde zur Bearbeitung zurück, d. h. sie wird vom Beschwerdegericht nicht einmal angehört.
  5. "A" möchte mit dieser Berufung fortfahren und legt daher die Beschwerdebeschwerde bei diesem Gericht erster Instanz ein.
  6. Wird der Berufung stattgegeben, wird die Berufung wiederum zugelassen, und das Berufungsgericht kann erneut über die Schuld von „A“ entscheiden.
  7. Wird der Berufung nicht stattgegeben, wird die Berufung nicht zugelassen und die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts kann nicht erörtert werden, dass „B“ keine Schulden bei „A“ hat.

Effekte bearbeiten

Die wesentlichen Auswirkungen hängen davon ab, ob der Beschluss des Gerichts günstig oder ungünstig ausfällt:

  • Die Beschwerde wird abgewiesen: Der Beschluss, mit dem die Hauptbeschwerde (Beschwerde oder Kassation) abgelehnt wurde, wird bestätigt, und Sie können daher in diesem Verfahren keine Berufung mehr einlegen.
  • Reklamation wird geschätzt: Es wird bestätigt, dass der Beschluss, mit dem die Hauptbeschwerde (Beschwerde oder Kassation) zurückgewiesen wurde, zu Unrecht abgelehnt wurde und daher die Hauptbeschwerde zur Bearbeitung zugelassen werden muss.

Was kann Gegenstand eines Wiederaufnahmeantrags sein?

Nicht alle gerichtlichen Entscheidungen können über diese Ressource angefochten werden. Die Beschlüsse, die Gegenstand dieser Berufung sein können, sind:

  1. Unzulässigkeit von Berufungen.
  2. Unzulässigkeit der Berufung.
  3. Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Verfahrensverletzung.
  4. Die Ablehnung der Berufung kann nicht angefochten werden.

Zusammenfassend handelt es sich bei den Beschlüssen, die mittels Beschwerdebeschwerde angefochten werden können, ausschließlich um die Unzulassungen, die die Berufung des Obergerichts verhindern. Dies bedeutet, dass die Beschwerderessource ein Mittel zur instrumentellen oder ergänzenden Herausforderung einer anderen Hauptressource ist.

Merkmale der Beschwerderessource

Die grundlegenden Eigenschaften dieser Ressource sind:

  • Sie hat keinen Einfluss auf die Beilegung des Rechtsstreits.
  • Es ist akzessorischer oder instrumenteller Natur. Sie hat einen ausgeprägten prozessualen Charakter, da sie keine neuen Rechte behauptet, sondern lediglich die irrtümliche Verweigerung, einen Beschluss anfechten zu können.
  • Es kann vor alle Gerichtsbarkeiten gebracht werden: Straf-, Zivil-, Arbeitsrecht usw.
  • Sie entfaltet im angefochtenen Beschluss keine aufschiebende Wirkung.
  • Es kann nur von den Teilen des Prozesses verwendet werden.
  • Es hat einen wiederkehrenden Charakter.
  • Die Regelung dieser Ressource ist im Verfahrensrecht festgelegt.