Die Konvergenzkriterien sind die Bedingungen, an die sich die Mitgliedsstaaten der Eurozone halten müssen. Die Preisstabilität, die finanzielle Ausrichtung der Länder und die Kontrolle der Wechselkurse oder Zinssätze sind die Hauptindikatoren bei der Untersuchung ihrer finanziellen Gesundheit und der Möglichkeit, in die Europäische Union (EU) einzutreten.
Diese Art von Anforderungen ermöglicht es den Mitgliedsländern, vollständig der EU anzugehören und daher die Rechte zu haben, die diese Situation für ihre Volkswirtschaften und politischen Systeme mit sich bringt. Die Notwendigkeit, eine solche Anforderung zu schaffen, entstand aus der Erwägung, dass die EU nur durch die Aufnahme neuer Mitglieder wachsen sollte, die über eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung verfügen, um ihre Struktur und Effizienz zu stärken.
Der Beitritt zur Union und die Einführung des Euro als Währung erfordert die Einhaltung dieser Anforderungen. Dies sind vier Hauptkriterien wirtschaftlicher und finanzieller Art, die die Grundlage dafür bilden, dass die Staaten der EU ihren gemeinsamen Weg innerhalb zuvor festgelegter wirtschaftlicher Grenzen finden. Ihr Zweck besteht daher darin, ein hohes Maß an wirtschaftlicher Konvergenz zu erreichen.
Die Konvergenzkriterien werden aufgrund ihres historischen Ursprungs auch Maastricht-Kriterien genannt, und ihre Merkmale und Einzelheiten sind im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft enthalten.
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank sind für die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die Eurozone zuständig.
Hauptkonvergenzkriterien
Dies sind die wichtigsten Konvergenzkriterien, die Länder erfüllen müssen:
- Inflationsrate, die unter Berücksichtigung des Durchschnitts der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten registrierten Inflationsrate unter 1,5% liegen sollte. Auf diese Weise soll eine Preisstabilität des Landes erreicht werden, weshalb es anhand des VPI analysiert wird.
- Staatsfinanzen, da in der Regel ein Haushalts- oder öffentliches Defizit von weniger als 3 % des zuletzt erfassten BIP und eine öffentliche Verschuldung von weniger als 60 % davon erforderlich sind Diese Bedingungen können jedoch bei bestimmten Zulassungen im Rahmen der Bewertung der Eurozone bei der Prüfung der Gründung ignoriert werden.
- Wechselkurs, da der Beitrittskandidat sich vor dem Beitritt zwei Jahre lang dem vom Europäischen Währungssystem eingerichteten Mechanismus unterziehen muss, ohne seine Währung abzuwerten, um seine Rentabilität zu analysieren. Wie bei den Preisen wird auch bei den Raten eine größere Stabilität angestrebt.
- Langfristiger Zinssatz, der weniger als 2 % im Verhältnis zum Durchschnitt der im Abschnitt Inflationsrate genannten Länder betragen muss.
Neben den oben genannten Konvergenzkriterien werden bei der Zulassung oder Nichtzulassung von Beitrittskandidaten viele weitere wirtschaftliche Aspekte bewertet, wie beispielsweise ihre Leistungsbilanz oder der Integrationsgrad ihrer Märkte.