Zivilklage ist das Recht, das als Mittel anerkannt wird, das einer Person Zugang zur Einleitung eines Verfahrens vor einem Zivilgericht gewährt. Mit anderen Worten, das Recht, nach Erhebung einer Klage vor einem Richter der genannten Gerichtsbarkeit ein gerichtliches Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit einzuleiten.
Wenn eine natürliche oder juristische Person möchte, dass ein Richter einen Konflikt löst, der in der Zivilordnung enthalten ist, muss sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Dazu müssen Sie dieses Instrument namens action einreichen. Wie kommt diese Aktion zustande? Diese Klage wird in diesem Zivilverfahren durch eine Klage eingereicht.
Die Ausübung der Klageerhebung ist ein Grundrecht, das den Zugang zu den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit sichert. Ebenso kann die Partei, die die Klage erhält, die die gegen ihn eingereichte Zivilklage enthält, diese Klage beantworten, indem sie ihr einfach widerspricht, oder er kann sich durch eine andere Klage gegen den Kläger erwidern.
Merkmale der Zivilklage
Die Hauptmerkmale von Zivilklagen sind:
- Sie können von natürlichen oder juristischen Personen eingereicht werden.
- Sie können von einer Gruppe von Personen eingereicht werden, beispielsweise von einem Verbraucherverband.
- Sobald diese Handlung festgelegt ist, ist der Gegenstand des Konflikts festgelegt und über den der Richter entscheidet, ohne ihn ändern zu können.
- Die Klage schützt ein subjektives Recht der Person, die diese Klage eingereicht hat und die es verletzt sieht.
- Es wirkt als prozessualer Impuls, da es den gerichtlichen Prozess in Gang setzt.
- Diese Klage kann nur auf den Schutz der im Bürgerlichen Gesetzbuch anerkannten Rechte, der Bürgerrechte, gerichtet sein.
- In diesem Zivilprozess können nur zivilrechtliche Klagen eingereicht werden.
- Diese Klagen gehören ebenso zum Privatrecht wie das Zivilrecht.
Klassifizierung der Zivilklage
Es gibt zwei Klassen von Zivilklagen:
Eine persönliche: Dieser Anspruch wird von einer bestimmten Person gegen eine andere bestimmte Person erhoben. Diese Handlung wird durch die Verpflichtung geboren, die zwischen den beiden Personen besteht.
B) Echt: In diesem Fall wird der Anspruch von einer bestimmten Person aber nicht gegen eine andere erhoben, sondern ist im Verhältnis dieser Person zu einem Objekt sinnvoll. Diese Handlung wird durch die Verpflichtung geboren, die zwischen der Person und der Sache besteht. Zum Beispiel die Besitzaktion.
Arten von Zivilklagen
Nachdem diese beiden großen Klassifikationsgruppen analysiert wurden, ist es notwendig, die spezifischen Arten von Zivilklagen zu unterscheiden:
- Verurteilungsaktionen: Der Kläger behauptet, der Beklagte sei gezwungen, etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen. Der Anspruch mit dieser Klage ist nicht die Feststellung eines Rechts, sondern dass der Beklagte zu etwas gezwungen wird.
Beispiel: A besitzt ein Haus, besitzt es aber nicht, weil B es unrechtmäßig besitzt und nicht der Eigentümer ist. A erhebt eine Zivilklage, in diesem Fall einen Eigentumsanspruch, damit B den Besitz der Wohnung aufgibt.
- Deklarative Maßnahmen: Der Anspruch des Klägers besteht darin, dass der Richter eine Rechtslage erklärt. Der Kläger des Verfahrens beabsichtigt nicht, den Beklagten zu irgendetwas zu verpflichten. Es verlangt lediglich eine Anerkennung, die von Dritten respektiert werden muss.
Beispiel: A schließt mit B einen Vertrag ab, hält diesen Vertrag aber für nichtig und fordert Schadensersatz von B, was dagegen ist. A bringt diesen Konflikt mit einer Zivilklage auf Nichtigkeit des Vertrages vor Gericht, er beabsichtigt lediglich, die Nichtigkeit dieses Vertrages zu erklären, um B später mit diesem positiven Urteil auf Schadensersatz zu fordern.
- Konstituierende Maßnahmen: Der Anspruch der Klägerin besteht darin, dass eine Rechtslage oder ein Rechtsverhältnis geschaffen, begründet, geändert oder beendet wird. Was letztlich zur Schaffung einer neuen Rechtswirklichkeit führt.
Beispiel: A heiratet B, aber sie beschließen schließlich, sich scheiden zu lassen. A und B reichen eine Scheidungsklage ein und behaupten damit, dass ihre Rechtsstellung als Ehegatten erlischt.
- Exekutive Maßnahmen: Der Anspruch des Klägers besteht darin, dass ein anerkannter Rechtstitel oder ein Recht ausgeübt wird, wirksam wird.
Beispiel: A hat eine anerkannte Schuld bei B, aber B zahlt nicht. A geht durch eine außergerichtliche Zwangsvollstreckung (Beweis der Schuldanerkennung von B) an den Richter, damit das Gericht seine Instrumente einsetzen und die Schuld vollstrecken kann.