Kanonisches Recht - Was es ist, Definition und Begriff

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Kanonisches Recht - Was es ist, Definition und Begriff
Kanonisches Recht - Was es ist, Definition und Begriff
Anonim

Das kanonische Recht ist die Sammlung von Normen, Pflichten und Rechten, die die Beziehungen innerhalb und außerhalb der religiösen Institution der katholischen Kirche regeln.

Obwohl das kanonische Recht auf die Zeit zurückgeht, als Theodosius II. das Christentum als offizielle Religion etablierte, geht der Ursprung der Vereinigung und Regularisierung dieses Rechts auf die Aufstellung all dieser Normen durch einen Ordensmann zurück: Gratian. Dies war der erste Schritt zur Vereinheitlichung und Kodifizierung dieses Rechts.

Das Kirchenrecht ist ein weiterer Rechtszweig wie Zivil-, Straf- oder Handelsrecht, der noch in den Projekten der Anwaltskarriere studiert wird. Obwohl das Kirchenrecht als Synonym verwendet wurde, begann man in Deutschland diese beiden Begriffe ab dem 16. Jahrhundert zu unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Kirchenrecht und Kirchenrecht besteht darin, dass wir, wenn wir von Kirchenrecht sprechen, von einem Recht staatlichen Ursprungs sprechen. Auf der anderen Seite ist das kanonische Recht seine Quelle göttlichen Ursprungs (heilige Schriften, Tradition oder Gesetze, die von göttlichen Autoritäten ausgehen). In Spanien wurde diese Wissenschaft des Kirchenrechts Mitte des 20. Jahrhunderts mit Italien als Referenz gepflegt. Aber der endgültige Impuls wurde erst mit der Unterzeichnung der Verfassung gegeben.

Besonderheiten des kanonischen Rechts

Die Hauptmerkmale sind:

  • Das kanonische Recht ist einheitlich: Die Kirche ist eine, und deshalb muss ihre Ordnung einzigartig sein.
  • Universalität: Dieses Recht steht allen Menschen zu, die sich mit ihrer Religion identifizieren und richtet sich daher an die gesamte katholische Gemeinschaft. Obwohl die Normen unterschieden werden können zwischen solchen, die sich an die Gläubigen richten, und solchen, die sich an die Ordensleute richten, aus denen die Kirche besteht.
  • Einzigartig: Das kanonische Recht ist einzigartig, weil es keine andere höhere Ordnung gibt, das heißt, es gibt keine Hierarchie wie im Staatsrecht, wo es einen höheren Standard (die Verfassung) gibt. In diesem Fall ist das kanonische Recht nicht in Hierarchien eingeteilt und hängt nicht von einer höheren Ordnung ab.
  • Dieses Recht ist elastisch: Dieses Recht hat seit seiner Einführung und seiner Bedeutung im Mittelalter eine große Entwicklung durchgemacht, so dass es sich der Zeit und dem Ort anpasst, immer mit unverrückbaren Prinzipien göttlicher Natur.
  • Es ist ein geschriebenes Recht. Obwohl auch üblich.

Die schriftlichen Normen, die dieses Recht regeln, sind das Alte und das Neue Testament, die Kanons, die Beschlüsse der Konzilien, die päpstlichen Dekrete und die Urteile der heiligen Väter. Darüber hinaus werden die Normen vom Papst im Heiligen Stuhl durch das offizielle Bulletin Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht. Dieses Gesetz ist wie ein amtliches Gesetzblatt des Staates.

Quellen des kanonischen Rechts

Die wichtigsten Quellen, aus denen das kanonische Recht schöpft, sind:

  • Corpus Juris Canonici: Es ist das geschriebene Recht des kanonischen Rechts. Es sind Normen, die die Kirche als passives Subjekt haben.
  • Konkordate: Sie sind Normen, die das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regeln.
  • Benutzerdefiniert: Wiederholte Verhaltensweisen und gefolgt von der Gemeinschaft der Gläubigen.
  • Rechtsprechung: Herausgegeben von den Päpstlichen Gerichten.
  • Verwaltungsakte.