Gründungskosten - Was es ist, Definition und Konzept

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Gründungskosten - Was es ist, Definition und Konzept
Gründungskosten - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Gründungskosten sind die Kosten, die einem Unternehmen für seine Gründung entstehen. Damit ein Unternehmen seinen Betrieb aufnehmen kann, muss es zuvor gegründet oder gegründet werden.

Die Gründung eines Unternehmens ist mit einer Reihe von Aufwendungen verbunden, ohne die das Unternehmen nicht funktionieren kann. Diese Kosten werden Gründungskosten genannt.

Wie hoch sind die Gründungskosten?

Gründungskosten können obligatorisch oder freiwillig sein. In jedem haben wir verschiedene Typen:

  • Obligatorische Gründungskosten: Zu den obligatorischen Ausgaben zählen diejenigen Ausgaben, ohne die die Gesellschaft nicht gegründet werden kann. Folgende Ausgaben sind hier enthalten:
    • Notarkosten: Um eine Gesellschaft zu gründen, ist es notwendig, sie in einer öffentlichen Urkunde zu formalisieren, das heißt, unter notariellem Glauben. Diese Formalisierung bringt eine Reihe von Kosten mit sich: die Notargebühren, die Kosten für die Formalisierung der öffentlichen Urkunde usw.
    • Registrierungskosten: Sobald die Gesellschaft gegründet wurde, ist es notwendig, die Urkunde im Handelsregister zu registrieren. Diese Registrierung ist mit einer Reihe von Kosten verbunden: Gebühren des Registerführers, Kosten für die Registrierung der öffentlichen Urkunde usw.
    • Steuern oder Steuern: Neben den Notar- und Registrierungskosten gibt es noch eine weitere obligatorische Ausgabe: Tribute oder Steuern. Um das Unternehmen zu formalisieren, müssen die entsprechenden Steuern entrichtet werden. Die Zahlung der Steuern erfolgt in der Regel gleichzeitig mit den Notar- und Registrierungskosten, wobei deren Differenzierung konzeptionell wichtig ist.
  • Freiwillige Verfassungskosten: Mit den zuvor kommentierten Ausgaben kann die Gesellschaft konstituiert werden. Für die Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens sind jedoch andere Aufwendungen erforderlich. Diese Ausgaben sind freiwillige Ausgaben und werden auch als Gründungskosten bezeichnet. Zu diesen Aufwendungen zählen beispielsweise Werbeaufwendungen für die Markteinführung, Aufwendungen für die Unternehmensgründung, Aufwendungen für Personalauswahl und Ausbildung, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung für potenzielle Märkte etc.

Buchhalterische Behandlung von Gründungskosten

Obwohl jedes Land unterschiedliche Rechtsvorschriften hat, ist die buchhalterische Behandlung von Gründungskosten in der Regel wie folgt:

  • Obligatorische Gründungskosten werden in der Regel mit dem Eigenkapital, insbesondere mit den Rücklagen, verrechnet. Sie haben daher keine buchhalterische und technische Aufwandsbehandlung.
  • Freiwillige Gründungskosten werden als Buchführungsaufwand erfasst.
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