Privatrecht - Was es ist, Definition und Begriff

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Privatrecht - Was es ist, Definition und Begriff
Privatrecht - Was es ist, Definition und Begriff
Anonim

Das Privatrecht ist das Regelwerk, das die Beziehungen zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen regelt.

Der Unterschied innerhalb der Rechtsordnung von Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts wurde im römischen Recht festgestellt. Privatrecht bezeichnete private Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag.

Der Unterschied zwischen den Normen des öffentlichen und des privaten Rechts wurde erstmals von dem römischen Juristen Ulpiano festgestellt.

Der Unterschied bleibt in der Untersuchung der Rechtsnormen, die einen Staat regieren, einerseits der Normen, die öffentliche Einrichtungen organisieren, überwachen und regulieren, und andererseits der Normen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen regeln.

Besonderheiten des Privatrechts

Die wichtigsten Merkmale des Privatrechts sind:

  • Es sind Regeln, die die Privatsphäre der Menschen betreffen.
  • Die Autonomie des Willens herrscht. Das heißt, es besteht zwischen den Parteien Vereinbarungsfreiheit, jedoch mit der Einschränkung, das gesetzlich verbotene nicht zu tun (ein Vertrag, in dem die Ermordung einer Person vereinbart wird).
  • Es ist kein Recht, wo zwingende Normen herrschen.
  • Die Regeln des Privatrechts beruhen auf der Gleichheit der Parteien. Im öffentlichen Recht steht der Verwaltung gegenüber dem Einzelnen eine Machtstellung zu.
  • Das Zivilrecht ist die umfassendste Ausprägung des Privatrechts.
  • Die Normen des Privatrechts richten sich an die Bürger und nicht an die öffentlichen Gewalten.
  • Öffentliche Gewalten können von der Regelung des Privatrechts betroffen sein, wenn sie als Privatperson handeln.
  • Sie verfolgt nicht das allgemeine Interesse, sondern das Interesse von Privatpersonen.

Arten des Privatrechts

Die modernen Rechte, die das Privatrecht konstituieren, sind:

  • Zivilrecht.
  • Handelsrecht.
  • Arbeitsrecht.

Diese Rechte enthalten Normen, die private Beziehungen regeln, wie zum Beispiel:

  • Arbeitsverträge.
  • Regelung der Ehe.
  • Erbrecht
  • Verordnung zum Verkauf
  • Geistigen Eigentums.

Grundsätze des Privatrechts

Das Privatrecht basiert auf zwei Grundprinzipien:

  • Autonomie des Willens: Es bedeutet die Fähigkeit der Parteien, ihre Beziehungen im privaten Bereich zu regeln, ohne dass es zwingender zwingender Normen bedarf. So können sie beispielsweise in einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen den vereinbarten Preis sowie die Zahlungsweise festlegen. Einzelpersonen regeln ihre eigenen Interessen, solange es sich nicht um zwingendes Recht oder unmöglichen Inhalt handelt.
  • Gleichberechtigung der Parteien: Privatpersonen gehen von einer Situation der Gleichheit aus, in der keiner von ihnen die Vorherrschaft hat, beide unterliegen demselben rechtlichen Rahmen.

Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht

Hier sehen Sie den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht: