Der Vorruhestand ist eine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, vor dem Rentenalter in den Ruhestand zu gehen. Dies, indem bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie z. B. ein Mindestbeitrag zur Sozialversicherung (oder zur entsprechenden privaten Einrichtung).
Die vorzeitige Pensionierung ist von der Pensionierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu unterscheiden, beispielsweise bei einer Person, die an einer Behinderung oder einer unheilbaren Krankheit leidet.
Ebenso gibt es Branchen wie den Bergbau, in denen die Mitarbeiter hohen Risiken ausgesetzt sind. Sie können sich für eine andere Art der vorzeitigen Pensionierung qualifizieren.
In einigen Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Vorruhestand nicht erfüllt, kann er den Vorruhestand in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung
Zu den Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung gehört ein Mindestalter. In Spanien liegt es beispielsweise vier oder zwei Jahre unter dem Rentenalter. Dies je nachdem, ob der Mitarbeiter entlassen wurde bzw. die Pensionierung freiwillig erfolgt.
Wie bereits erwähnt, muss die Person auch eine bestimmte Anzahl von Beiträgen zum Rentensystem leisten.
In einigen Ländern muss der eingeworbene Betrag einen Mindestbetrag erreichen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer über ein individuelles Beitragskonto verfügt, mit dem die Rente gezahlt wird.
In Peru muss der Pensionsfonds beispielsweise eine Rente in Höhe von 40 % oder mehr des durchschnittlichen Monatsgehalts garantieren. Dies unter Berücksichtigung des Einkommens des Arbeitnehmers aus den letzten 120 Monaten.
Rente im Vorruhestand
Bei vorzeitiger Pensionierung sinkt die zugewiesene Rente. In Spanien beträgt die Kürzung beispielsweise maximal 8 % für jedes Jahr der Vorauszahlung. Dieser Prozentsatz kann sinken, wenn mehr als 30 Beitragsjahre zur Sozialversicherung angerechnet werden.
Das heißt, wenn das gesetzliche Rentenalter 65 Jahre beträgt und ich mit 63 in Rente gehe, kann die feste Rente auf 16 % gekürzt werden. Dies in Relation zu dem Einkommen, das ich erhalten würde, wenn ich noch zwei Jahre warte.
In jedem Fall erhält der Arbeitnehmer, wenn er vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente geht, kein Einkommen mehr. Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine weiteren Beiträge zum Rentensystem leisten werden und Ihre zukünftige Rente beeinträchtigt wird.