Europäische Bankenaufsichtsbehörde - EBA

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Die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA: Europäische Bankenaufsichtsbehörde) Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Finanzsystems der Europäischen Union in allen Angelegenheiten des Bankensektors.

Es ist das Organ der Europäischen Union, das für die Gewährleistung von Transparenz, Stabilität und Effizienz der Handlungen der europäischen Bankinstitute zuständig ist. Es wurde 2011 durch die EU-Verordnung Nr. 1093/2010 geschaffen und ersetzt das Committee of European Banking Supervisors (CEBS).

Um die Arbeitsweise der EBA richtig zu verstehen, müssen wir den organisatorischen Rahmen berücksichtigen, zu dem sie gehört, das 2010 konzipierte Europäische Finanzaufsichtssystem, das aus vier unabhängigen Aufsichtsorganen besteht:

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA: Europäische Bankenaufsichtsbehörde).
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB: Europäischer Ausschuss für Systemrisiken).
  • Europäische Versicherungs- und Rentenbehörde (EIOPA: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung).

Aus dem Schema ist ersichtlich, dass die Befugnisse der EBA im Allgemeinen den Schutz der Rechte der Banknutzer (Einleger, Verbraucher und Anleger), die Bewertung der Stabilität der Bankinstitute und die Aufsicht über die Transparenz umfassen würden der Bank Finanzsystem.

Sein Aktionsradius erstreckt sich daher auf die Entwicklung eines gemeinsamen Regulierungssystems für den Bankensektor im weiteren Sinne. Von der Regulierung von Zahlungssystemen oder Prüfungspflichten bis hin zur Kundenservicepolitik.

Hauptfunktionen des EBA

  • Erarbeiten Sie die "Einzigartiger normativer Code" der Europäischen Union: Dieser Kodex zielt darauf ab, Standards zum Schutz der Bankkunden zu definieren und Widersprüche in den Bankgesetzen der Mitgliedstaaten zu beseitigen.
  • Bewerten Sie die verschiedenen Risiken, die Banken betreffen können: Analyse der Kapitalstruktur, Rückstellungen, Liquiditätsquoten usw. Tatsächlich ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde für die Durchführung der berühmten Stresstests oder Bankenstresstests zuständig.
  • Stärkung der internationalen Koordination zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.
  • Beratung von Finanzinstituten bei der Auslegung von Vorschriften und Verbreitung guter Bankpraktiken: Eigentlich sind die Vollstreckungsbefugnisse der EBA knapp. Im Mittelpunkt steht dabei die Europäische Zentralbank (EZB). Vielmehr entsteht die EBA mit dem Ziel, ein ordnungsgemäß beratendes Gremium zu sein.

Struktur des EBA

Die Struktur der EBA setzt sich somit aus folgenden Zahlen zusammen:

  • Behörden der Mitgliedstaaten (in unserem Fall die Bank von Spanien).
  • Vorstand.
  • Auflösungsausschuss.
  • Präsident EBA.
  • Exekutivdirektor EBA.
  • Aufsichtsrat.