Beurlaubung - Was ist das, Definition und Konzept

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Beurlaubung - Was ist das, Definition und Konzept
Beurlaubung - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Die Beurlaubung ist die Unterbrechung der Arbeit durch freie Entscheidung des Arbeitnehmers oder durch einen Umstand höherer Gewalt, mit dem er konfrontiert werden muss.

Das heißt, die Beurlaubung impliziert, dass die Arbeitsverpflichtung für eine bestimmte Zeit wirkungslos bleibt.

Die Beantragung oder Durchführung einer Beurlaubung hat zum Ziel, dass der Arbeitnehmer andere berufliche oder persönliche Tätigkeiten ausüben kann.

Der Vorteil der Beurlaubung besteht darin, dass die Person nach Ablauf der Kündigungsfrist möglicherweise die Möglichkeit hat, ihren Arbeitsplatz oder einen ähnlichen Arbeitsplatz, beispielsweise im gleichen Bereich des Unternehmens, wieder aufzunehmen. All dies hängt von den vereinbarten Bedingungen ab.

Urlaubsarten

Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Beurlaubungen:

  • Gezwungen: Wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt, für das er gewählt wurde, außerhalb seines Wohnortes oder seiner Wohnprovinz wahrnimmt oder gewerkschaftliche Funktionen ausübt. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, die Suspendierung zu gewähren und den Arbeitsplatz zu erhalten. Somit hängt die Dauer des Urlaubs von der Gültigkeit des öffentlichen Amtes ab, und nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer bis zu einem Monat Zeit, um seine Wiedereinstellung zu beantragen.
  • Freiwillige: Ein Arbeitnehmer, der seit mindestens einem Jahr zum Unternehmen gehört, hat die Möglichkeit, eine Beurlaubung aus beruflichen oder persönlichen Gründen zu beantragen. Diese Sperre wird zwischen 4 Monaten und 5 Jahren dauern. Um eine erneute Beurlaubung zu beantragen, müssen seit der letzten mindestens 4 Jahre vergangen sein. Bei dieser Modalität wird der Arbeitsplatz nicht aufrechterhalten (sofern in einem Tarifvertrag zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft nichts anderes vereinbart wurde), aber das Vorzugsrecht auf Wiedereintreten in eine ähnliche Position wie die vorherige wird gewährt, wenn eine Stelle frei wird . Innerhalb dieser Kategorie finden wir als Ausnahmefall die beantragte Beurlaubung zur Pflege von Familienangehörigen, die wiederum in zwei Bereiche unterteilt werden kann:
    • Für die Betreuung von Kindern: Für jedes Kind, das geboren oder adoptiert wird, haben Sie eine maximale Amtszeit von drei Jahren. Die Beendigungsfrist wird ab der Geburt oder Pflege des Minderjährigen gezählt.
    • Für die Pflege eines Angehörigen: Sie wird nicht länger als zwei Jahre gewährt. Es soll Angehörige bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft schützen. Gründe können ein Unfall, Alter oder Krankheit sein, die den Angehörigen des Arbeitnehmers daran hindern, für sich selbst zu sorgen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass, wenn der Urlaub zur Pflege von Familienangehörigen gewährt wurde, die Wiedereingliederung in den gleichen Arbeitsplatz im ersten Jahr der Aussetzung zulässig ist. Nach Ablauf dieser Frist kann die Wiedereingliederung in eine ähnliche Vakanz erfolgen.