Spende - Was es ist, Definition und Konzept

Die Spende ist die Lieferung eines Gutes (gleiches Geld) ohne Gewinnmotiv. Daher wird für diese Übertragung keine Vergütung erwartet.

Mit anderen Worten, die Spende ist die freiwillige Schenkung an eine andere Person (natürliche oder juristische Person). Dies, ohne dass dahinter ein Geschäft steht.

Einfacher ausgedrückt, eine Spende ist uneigennützig und hat einen gemeinnützigen oder humanitären Zweck. Aus diesem Grund ist sie in der Regel von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit, auch wenn eine Vermögensübertragung stattfindet.

Außerdem unterliegen Spenden in einigen Fällen je nach den Gesetzen des jeweiligen Landes steuerlichen Vorteilen. So kann ein Prozentsatz des gespendeten Betrages abgezogen werden, um beispielsweise die Körperschaftsteuer zu berechnen. Dies, falls ein Unternehmen die Übertragung vorgenommen hat.

Damit eine Spende von den Finanzbehörden als solche anerkannt wird, muss sie in der Regel eine Nichtregierungsorganisation oder einen gemeinnützigen Verein als Begünstigter haben.

Zu beachten ist auch, dass Spenden keine abzugsfähigen Ausgaben sind. Das heißt, sie können nicht für die Berechnung der Steuer abgezogen werden, die die Person oder das Unternehmen zahlen muss (wie bereits erwähnt, bietet sich allenfalls der Vorteil einer prozentualen Abzinsung). Denn sie sind keine Auszahlungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Spende für das spanische Steuersystem

Gemäß Gesetz 49/2002 unterliegen Spenden ab dem Geschäftsjahr 2016 in zwei Fällen steuerlichen Vorteilen:

  • Körperschaftsteuer: 35% des gespendeten Betrages können von der Körperschaftsteuer abgezogen werden. Auch wenn in den letzten zwei Jahren ein Betrag gleich oder größer als dieselbe Organisation gespendet wurde (mehrjährige Spende), kann der Abzug 40% betragen.
  • Einkommensteuer (IRPF): Sie können 75 % der ersten gespendeten 150 Euro abziehen. Vom restlichen gezahlten Betrag können 30 % abgezogen werden, oder 35 %, wenn in den letzten zwei Jahren an dieselbe Einrichtung gespendet wurde. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Abzug 10 % der Bemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen nicht überschreiten darf. Das heißt, wenn die Person die Einkommensteuer auf einen Betrag von 12.000 Euro berechnet, darf der Spendenrabatt nicht höher als 1.200 Euro gewesen sein.

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