Waisenrente - Was es ist, Definition und Konzept

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Waisenrente - Was es ist, Definition und Konzept
Waisenrente - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Die Waisenrente ist ein wirtschaftlicher Beitrag des Staates an eine Person, die sie aufgrund des Verlustes ihrer wirtschaftlich abhängigen Eltern benötigt..

Es gibt zwei Arten von Waisenrenten, die allgemeine und die absolute. Die absolute Waisenrente ergänzt die Witwenrente und die allgemeine Waisenrente.

Wer sind die Begünstigten dieser Rente?

Aufgrund des Todes der Person, die die Geburt dieser Rente begründet, wird nicht der Verstorbene, sondern die Kinder des Verstorbenen in folgenden Situationen begünstigt:

  • Minderjährige bis 21 Jahre.
  • Personen über 21 Jahre, aber mit einem Grad der absoluten Behinderung oder Schwerbehinderung.
  • Minderjährige bis 25 Jahre, die studieren oder ein Gehalt unter dem SMI haben.

Damit diese Rente gewährt werden kann, müssen die Begünstigten nicht nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sondern der Verstorbene musste weitere Voraussetzungen erfüllen, damit das Kind Hilfeleistungen erhalten kann.

Anforderungen an die Waisenrente

  • Für den Fall, dass der Tod durch eine Volkskrankheit verursacht wurde:
    • Sie müssen in den letzten 5 Jahren vor dem Tod mindestens 500 Tage gearbeitet haben.
    • Und wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht berufstätig waren, sollten Sie in Ihrem ganzen Leben mindestens 15 Jahre gearbeitet haben.
  • Für den Fall, dass der Tod durch eine Berufskrankheit, einen gewöhnlichen Unfall oder einen Berufsunfall verursacht wurde:
    • Für die Gewährung dieses wirtschaftlichen Vorteils ist keine Arbeitszeit erforderlich.

Höhe der Waisenrente

Die Höhe der Rente wird nach der Todesursache berechnet:

  1. Häufige Krankheit oder Unfall: Nehmen Sie zunächst 24 Monate, die aus den letzten 15 Arbeitsjahren vor dem Tod ausgewählt wurden, und teilen Sie sie durch 28. Auf diesen Betrag wird ein Prozentsatz angewendet.
  2. Berufskrankheit oder Unfall: Zuerst wird der Reallohn für das Jahr vor dem Tod genommen und durch zwölf geteilt. Auf diesen Betrag wird ein Prozentsatz angewendet.

Der anzuwendende Prozentsatz beträgt 20 %.