Eigentumstrennung - Was es ist, Definition und Konzept

Inhaltsverzeichnis:

Eigentumstrennung - Was es ist, Definition und Konzept
Eigentumstrennung - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Die Gütertrennung ist eine durch eine Ehe übernommene Wirtschaftsordnung, deren Aufgabe darin besteht, das Vermögen der Ehegatten und dessen Verwaltung für die Dauer der Ehe zu regeln.

Diese Wirtschaftsordnung kann mit der Eheschließung oder später mit der Einigung beginnen.

Neben dem Gütertrennungsregime gibt es zwei weitere Regime, das gemeinschaftliche Eigentum und das der Gewinnbeteiligung.

Die Gütertrennung ist nicht die Wirtschaftsordnung, die in Spanien standardmäßig auf eheliche Lebensgemeinschaften angewendet wird. Das heißt, wenn die Ehegatten nicht angeben, welche Regelung sie wünschen, gilt für sie der Gütergemeinschaftsstand und nicht der Gütertrennungsstand, mit Ausnahme der Gemeinschaft Katalonien.

Wann gilt das Gütertrennungssystem?

Das Gütertrennungssystem gilt in folgenden Fällen:

  • Wenn die Ehegatten dies vereinbaren.
  • Wenn die Ehegatten vereinbart haben, dass ihre Ehe nicht durch die Gütergemeinschaft geregelt wird, ohne zu sagen, wie ihre Vermögensordnung dann aussehen würde.
  • Auf richterliche Anordnung erlischt die Gütergemeinschaft oder die Beteiligungsordnung und die Ehegatten sagen nichts über ihre Vermögensordnung.

Eigenschaften

Die Hauptmerkmale dieser Kur sind:

  • Jeder Ehegatte behält das Vermögen, das er vor der Eheschließung hatte.
  • Jeder Ehegatte behält sein Einkommen und das während der Ehe erzielte Einkommen.
  • Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen frei.
  • Jeder Ehegatte haftet mit seinem Nachlass für seine jeweiligen Schulden.
  • Die Ehegatten sind verpflichtet, an den Lasten der Ehe mitzuwirken.
  • Die Ehegatten haften für Schulden, die in der häuslichen Gewalt entstanden sind. Zum Beispiel Stromrechnungen, Wasserrechnungen, Lebensmittelrechnungen usw.
  • Wenn die Ehegatten keine Vereinbarung darüber treffen, wie sie zu den gewöhnlichen Lasten der Ehe beitragen, erfolgt dies im Verhältnis zu ihren finanziellen Mitteln.

Dieses Regime erlischt, wenn:

  • Die Ehe wird aufgelöst.
  • Die Wirtschaftsordnung wird von den Ehegatten geändert.